Bayern

Bedarfsermittlung neu geregelt – Worauf ist zu achten?

(ra) Um für Menschen mit Unterstützungsbedarf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen und eine höhere Lebensqualität sicherzustellen sieht das Bundesteilhabegesetz vor, dass die „Bedarfsermittlung“ individuell erfolgen muss: Mitarbeiter des Leistungsträgers treffen sich mit dem Menschen mit Unterstützungsbedarf und einer vertrauten Person.

Alle Menschen mit Beeinträchtigung, die Assistenz- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe benötigen, haben es ab Juli 2022 mit dem neuen Instrument zur Bedarfsermittlung (BIBay) zu tun. Der vkm Regensburg informiert bei einer kostenlosen Informationsveranstaltung in Regensburg am Samstag, 7. Mai von 10 bis 14 Uhr zusammen mit dem Evangelischen Bildungswerk, worum es geht, rechtliche Grundlagen, Verfahrenswege und Hilfen. Info und Anmeldung unter: ebw@ebw-regensburg.de/programm.