Rechtswidrige Körperkunst im Freibad
(pol) Mit seinen Tätowierungen fiel am Samstagnachmittag im Caprima-Freibad in Dingolfing ein 39-jähriger Mann auf. Seine Tatoos zählen zu einem verbotenen und rechtsradikalen Inhalt. Der Mann hatte sie im Freibad offen zu Schau gestellt. Er wurde deshalb von Beamten der Polizeiinspektion Dingolfing des Bades verwiesen. Er erhielt einen Platzverweis. Gegen ihn ermittelt jetzt die Polizei wegen dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
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