Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert
(ra) Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.
Weiter ...