Aus dem Gerichtssaal

Wird Verfahren wegen Wahlfälschung eingestellt? – Teil 3

(jh) Vier Jahre haben Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei in Punkto Wahlmanipulation in Geiselhöring ermittelt. Die Stadtratswahl in Geiselhöring und die Kreistagswahl im Landkreis Straubing-Bogen mussten wiederholt werden. Allein die Wiederholung der Wahlen kostete rund 300.000 Euro zuzüglich die Wahlkampfkosten der Parteien. Jetzt steht im Raum, gegen die vier Angeklagten – darunter als Hauptangeklagter ein 56-jähriger Spargelbauer – das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Bereits im Vorfeld des Prozessbeginns am Dienstag (siehe hier!) hatte es Gespräche und einen Schriftverkehr zwischen der 5. Strafkammer, den Angeklagtenvertretern und der Staatsanwaltschaft gegeben. Dabei wurde schon eine Einstellung gegen eine Geldauflage in Erwägung gezogen.

Erneut zum Thema wurde die Einstellung des Verfahrens nachdem die beiden Anwältinnen des Hauptangeklagten einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses bzw. gleich eine Einstellung des Verfahrens stellten. Ihre Begründung: Erst vor kurzem sei noch ein Gutachten aufgetaucht, welches sie bisher nicht gesehen hatten. Dabei soll es um technische Fragen bezüglich der Auswertung der Online-Daten im Zusammenhang mit der Beantragung der Wahlunterlagen gehen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass dieses Gutachten für sie im Prozess keine Rolle spielen würde.

Die Verteidiger der drei Mitangeklagten stellten für ihre Mandanten den Antrag auf Einstellung des Verfahrens; falls dem nicht stattgegeben wird, eine Abtrennung vom Hauptverfahren. – Foto: Haas

Für die drei Mitangeklagten beantragten deren Anwälte, das Verfahren gegen eine Geldauflage von je 1000 Euro einzustellen oder es vom Hauptverfahren abzutrennen, damit in ihrem Fall das Verfahren baldmöglichst beendet werden könnte. 

Die Richter der 5. Strafkammer stimmten dem Antrag der Verteidigung des Hauptangeklagten auf Aussetzung des Verfahrens zu. – Nicht weil die Verteidigerinnen keine Gelegenheit gehabt hätten, im Vorfeld die Daten einzusehen, sondern „wegen dem Grundsatz eines fairen Verfahrens“. Ein neuer Prozessbeginn würde dann 2019 angesetzt werden können.

Zum zweiten Teil des Antrags erklärte der Vorsitzende Richter, dass sich aufgrund der Einlassungen der drei anderen Mitangeklagten der hinreichende Tatverdacht gegen den Hauptangeklagten weiter bestärkt habe, ihre Aussagen jedoch noch nicht im Prozess wiederholt wurden.

Andererseits erhob der Vorsitzende Richter aber auch scharfe Kritik an die Verwaltung im Geiselhöringer Rathaus: „Die Wahlzettel hätten niemals ausgegeben werden dürfen. Es bestand kein rechtlicher Anspruch darauf. Die Wahl wäre allein schon aus diesem Grund für ungültig zu erklären gewesen.“ Außerdem verwies er darauf, dass es durch ein Verschulden der Staatsanwaltschaft zu einer Verzögerung des Prozessbeginns gekommen sei, was dazu geführt habe, dass insbesondere der Hauptangeklagte „überdurchschnittlich stark im Licht der Öffentlichkeit gestanden sei“.

Nachdem auch der Prozessausgang völlig offen sei – Urteilsspruch oder Freispruch sind möglich – , schlug er den Prozessbeteiligten vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage beim Hauptangeklagten von 100.000 Euro und bei den drei anderen Mitangeklagten von jeweils 1000 Euro einzustellen.  Dazu wollte die Staatsanwaltschaft aber keine voreiligen „Schnellschüsse“ abgeben. Sie will sich ein paar Tage Zeit nehmen und die Angelegenheit nochmals, insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Interesses, intensiv prüfen.

Demzufolge wird der Prozess am Montag, 15. Oktober um 9 Uhr fortgesetzt.

Welche Varianten könnten dann folgen?

– Die Staatsanwaltschaft stimmt der Einstellung zu und der Prozess ist für alle damit beendet.
– Die Staatsanwaltschaft stimmt nicht zu und der Prozess gegen den Hauptangeklagten wird im Frühjahr 2019 neu anberaumt.
– Dieser neue Termin findet dann für alle vier Angeklagten statt oder
– Das Verfahren der drei Mitangeklagten wird vom Hauptverfahren abgetrennt und weiterverhandelt.