(pw) Der Nachbar von gegenüber macht durch aufdringliche Blicke, Gesten und Geschenke, schließlich sogar exhibitionistische Handlungen zwei Frauen das Leben schwer. Er wurde am Amtsgericht Straubing zu Geldstrafe verurteilt.
„Erst hab‘ ich das gar nicht so gemerkt, denn ich bin ja wegen der Arbeit oft nicht zu Hause“, erzählt die 24-jährige Lea M. (alle Namen geändert) als Zeugin. „Die Nachbarn haben gesagt, ich muss was machen.“ Das war im Herbst letzten Jahres. „Den ganzen Sommer über konnte ich meinen Balkon nicht benutzen“, so die junge Frau, die in der Straubinger Innenstadt wohnt. Der Grund: Immer, wenn sie hinausging, trafen sie die Blicke des Nachbarn von gegenüber. Doch damit nicht genug: „Er hat mir aufgelauert und mich gefragt, ob ich Sex haben will“, sagt sie als Zeugin vor Gericht.
Einmal habe er ihr vom Balkon aus ein rotes Herzkissen gezeigt und er habe ihr sogar ein Geschenk geben wollen, als sie gerade mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren wollte, das habe sie jedoch abgelehnt. Eines Abends war das Maß für sie voll. Der Mann stand wieder einmal auf dem Balkon, aber er beließ es nicht beim Blickkontakt, sondern entkleidete sich vollständig und befriedigte sich selbst. Sie ging zur Polizei und erstattete Anzeige.
Alles hatte jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht. Zaid S. musste sich wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen verantworten. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, deshalb kam es zur öffentlichen Hauptverhandlung.
Auch eine andere Hausbewohnerin, die 72-jährige Paula W. schildert ähnliche Erfahrungen. Sie versorgte immer wieder die Katzen ihrer jüngeren Nachbarin, wenn diese in der Arbeit war und hielt sich deshalb auf deren Balkon auf. „Er hat mich wohl mit Lea M. verwechselt, weil ich auch blond bin“, vermutet sie. Was dann geschah, fällt der älteren Dame schwer, in Worte zu fassen. „Das ist mir so peinlich“, sagt sie immer wieder und zeigt lediglich Gesten. Der Mann von gegenüber habe die Hose ausgezogen und sich angefasst. Erst nach gutem Zureden durch Richter und Staatsanwalt benennt sie schließlich das fragliche Körperteil.
Aber auch sonst habe Zaid S. seit dem Frühjahr letzten Jahres versucht, Aufmerksamkeit zu erregen. „Er hat immer so ‚ps, ps‘ gemacht, wenn ich draußen war“, sagt Paula W., ich wollte gar nicht mehr auf den Balkon gehen. Beide Frauen berichten außerdem, er habe abends bei Nachbarn geklingelt und sich als Mitarbeiter von Deutschem Roten Kreuz oder Caritas ausgegeben. Um die Belästigung zu dokumentieren, hatte die Polizei Lea M. geraten, den Mann von gegenüber zu fotografieren. „Man könnte aufgrund des Bildes schon den Eindruck gewinnen, dass Sie in die Richtung der aufnehmenden Person geblickt haben“, sagt Richter Dr. Daniel Hanke.
Vor den Zeugenaussagen der beiden Frauen hatte Zaid S. selbst eine ganz andere Version der Geschichte ausgebreitet. Wenn man ihm zuhört, könnte man fast annehmen, er sei falsch verdächtigt worden, so sehr weist er mit dem Brustton der Überzeugung die Vorwürfe zurück. Auch sein Verteidiger Marcus Seltzsam betont gleich zu Anfang: „Mein Mandant ist sich keiner Schuld bewusst.“ Er wohne seit zwölf Jahren in derselben Wohnung, sei beliebt bei seinen Nachbarn, so der Angeklagte. „Ich bin nicht die Art Mensch, die sich auf dem Balkon entblößt“, beteuert der gebürtige Iraker „niemand hat mich jemals auch nur ohne T-Shirt gesehen.“ Es könne höchstens sein, dass er sich nach der Arbeit – etwa um 10 Uhr vormittags – einmal umgezogen habe, allerdings selbstverständlich in der Wohnung. Die Uhrzeit, zu der alles passiert sein solle, passe nicht, da er wegen seiner Nachtschicht abends früh im Bett sei. Außerdem könne man seinen Balkon wegen der Pflanzen gar nicht richtig einsehen. In den 25 Jahren, die er in Deutschland lebe, habe er sich nicht das Geringste zuschulden kommen lassen.
Einmal habe die junge Frau eine winkende Handbewegung in seine Richtung gemacht und er räumt ein, er habe anschließend bei ihr geklingelt und gesagt: „Du hast mich hergerufen?“ Dies habe sie verneint, dann sei er wieder gegangen. Auf Nachfrage von Richter Dr. Daniel Hanke räumt der 50-Jährige auch die Sache mit dem Geschenk ein, „weil sie in meine Richtung gelächelt hat“, erklärt er. „Das war eine rote Tasche, die wollte sie aber nicht annehmen.“ Dennoch betont Zaid S. immer wieder: „Ich bin keine aufdringliche Person. Das, was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht getan.“
Dennoch kommt es in dem Verfahren zu einer 180-Grad-Wende, die Beweislast ist nach den Aussagen der Zeuginnen offenbar zu eindeutig. Richter Hanke regt ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung an. Danach berät sich Rechtsanwalt Seltzsam lange mit seinem Mandanten. Das Ergebnis: „Der Angeklagte zieht seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück“, erklärt der Verteidiger. Damit akzeptierte Zaid S. die Vorwürfe und eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen, deren Höhe schriftlich festgelegt wird.
