(ra) Mehr als ein Jahr nach dem brutalen Angriff in einem ICE bei Schambach hat das Landgericht Regensburg sein Urteil gesprochen. Die Jugendkammer ordnete die Unterbringung des 20-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig beziehungsweise ohne Steuerungsfähigkeit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten wurde bis zur Rechtskraft des Verfahrens aufrechterhalten.

Angriff mit Hammer und Axt

Nach den Feststellungen des Gerichts griff der aus Syrien geflüchtete Mann im Juli 2025 in einem ICE in der Nähe von Schambach eine ihm unbekannte syrische Familie sowie einen weiteren Fahrgast an. Dabei setzte er einen Zimmererhammer und eine Axt ein und verletzte mehrere Menschen schwer. Alle Opfer überlebten den Angriff.

Die Jugendkammer stellte fest, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie litt und weiterhin leidet. Während der Tat habe er sich aufgrund eines Wahns verfolgt und bedroht gefühlt.

Nach den Feststellungen des Gerichts war seine Einsichtsfähigkeit zumindest nicht sicher gegeben. Sein Steuerungsvermögen sei zum Tatzeitpunkt jedoch aufgehoben gewesen.

Keine politische oder religiöse Tat

Das Landgericht stellte ausdrücklich fest, dass der Angriff weder politisch noch religiös motiviert war. Ausschlaggebend für die Tat sei allein die psychische Erkrankung des Beschuldigten gewesen.

Auf Grundlage von § 63 des Strafgesetzbuches ordnete die Jugendkammer deshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine solche Maßregel dient dem Schutz der Allgemeinheit, wenn aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind.

Unterbringung wird regelmäßig überprüft

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist grundsätzlich unbefristet. Das Gericht muss jedoch mindestens einmal jährlich prüfen, ob die Voraussetzungen dafür weiterhin vorliegen. Grundlage dieser Entscheidung ist jeweils ein neues psychiatrisches Sachverständigengutachten.

Die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten und Auslagen der Nebenkläger trägt die Staatskasse. Die eigenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten muss dieser selbst übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.