Wahlbetrug Geiselhöring: Keine Einstellung gegen den Hauptangeklagten – Update
(jh) Der Prozess zur Wahlmanipulation in Geiselhöring geht weiter. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten wurde am Montag abgekoppelt. Nicht eingestellt wurde es, weil die Staatsanwaltschaft einer solcher nicht zugestimmt hatte. Für die drei Mitangeklagten – rumänische Staatsbürger, die vor und nach der Kommunalwahl 2014 im landwirtschaftlichen Betrieb des Hauptangeklagten beschäftigt waren, endete am Montagmittag das Verfahren. Sie hatten ausführlich zum Vorwurf der Anklage ausgesagt. Nach einer Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro, ist für sie das Verfahren eingestellt. Der Prozess gegen Hauptangeklagten wird im neuen Jahr neu anberaumt.
Einstellung oder Fortsetzung oder Aussetzung – das war die Frage, die die Zuschauer und die Prozessbeobachter der Medien am Montagvormittag interessierte. Abhängig war es in erster Linie von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt Bedenkzeit erbeten. Seit vergangenen Montag, als die 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg anregte, das Verfahren gegen alle vier Angeklagten gegen Geldauflagen einzustellen, war es in der Bevölkerung zu gewaltigen Diskussionen gekommen. Unverständnis darüber, wie so ein massiver Wahlbetrug, ohne Beweisaufnahme eingestellt werden könne. Der Glaube an das Gericht und dessen Bedeutung wurde enorm in Frage gestellt.
Oberstaatsanwältin Dr. Christine Müller ließ kurz nach 9 Uhr auch nicht lange auf sich warten: Hinsichtlich der drei rumänischen Mitangeklagten würde jetzt auch die Staatsanwaltschaft einer Einstellung gegen eine Geldauflage zustimmen, sofern sie in diesem Prozess ihre bereits schriftlich abgegebenen Einlassungen mündlich wiederholen würden.
Keine Zustimmung werde die Staatsanwaltschaft aber einer Einstellung des Verfahrens gegen den Hauptangeklagten geben. Sie begründete dies mit der „Schwere der Tat“, einem einzigartigen Fall von Wahlmanipulation in Deutschland und aufgrund der ausführlichen Erklärungen der drei Mitangeklagten. Hier bedürfe es in die Beweisaufnahme einzutreten. Die Oberstaatsanwältin sprach sich auch für eine sofortige Fortsetzung des Prozesses gegen den Hauptangeklagten aus. Die von dessen Verteidigerinnen vorgebrachte Argumentation, sie hätten nicht alle Unterlagen bekommen, sei ihrer Ansicht nach nicht richtig. Sämtlichen Daten seien auch für die Verteidigung zur Einsicht und Auswertung zur Verfügung gestanden.
Naturgemäß widersprach dem die Verteidigung. Sie führte nicht nur an, dass bei Prozessbeginn selbst die Strafkammer den Hinweis gegeben habe, dass ein Fehlverhalten der Stadt Geiselhöring vorgelegen habe. Außerdem sei es durch die Staatsanwaltschaft zu einer wiederholten Verfahrensverzögerung gekommen. Nachdem erneut Material aufgetaucht sei, wäre eine Aussetzung des Verfahrens notwendig. Schließlich folgte auch noch eine Medienschelte. Demnach hätten verschiedene Medien das Bild mit dem Gesicht des Hauptangeklagten nicht gepixelt gehabt und die Identität sei nicht ausreichend anonymisiert worden.
Nach einer Unterbrechung der Sitzung verkündete der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl, dass das Verfahren gegen den Landwirt und Hauptangeklagten abgetrennt werde. Außerdem werde es ausgesetzt, damit sich die Verteidigung über das jüngste Gutachten des Landeskriminalamtes ausreichend informiere könne. Er räumte ein, dass eine Aufbereitung der sichergestellten Daten durch eine neue Software eine andere Qualität erlange, als nur deren Sichtung. Der Prozess wird zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt neu angesetzt.
Damit war für den Hauptangeklagten der Prozesstag zu Ende. Nicht jedoch für die drei Mitangeklagten. Sie ließen über ihre Verteidiger die im Vorfeld bereits angegebenen Einlassungen vorlesen. Diese waren sehr umfangreich und gaben erstmals eine sehr detaillierte Darstellung zu den Vorgängen um die Wahlmanipulationen – wie sie ihrer Ansicht nach stattfanden. Ob dem der Hauptangeklagten im nächsten Prozess widersprechen wird, ist abzuwarten.
Über die Aussagen der drei Mitangeklagten rumänischen Staatsbürger werden wir noch ausführlich berichten.