Aus dem Gerichtssaal

Hat Landwirt zu Unrecht einen Doktor-Titel benutzt?

(jh) Hat ein Landwirt aus dem Landkreis Straubing-Bogen zu Unrecht einen Doktor-Titel benutzt? Der Mann, der derzeit unter anderem wegen Titelmissbrauchs auf der Anklagebank der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg sitzt, soll in der Zeit von 1990 bis 2013 zu Unrecht den akademischen Grad eines Doktors geführt haben. Dieses strafrechtliche Vergehen wurde ihm am Dienstag von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen.

Der Angeklagte – hier zusammen mit seinen Anwältinnen – soll laut Anklageschrift zu Unrecht einen Dr.-Titel geführt haben. – Foto: Haas

Der Angeklagte sollte gewusst haben, dass er in Deutschland nicht berechtigt war, den akademischen Grad eines Doktors zu führen. Trotzdem sei er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zumindest in der Zeit vom 13. Dezember 1990 bis 30. August 2013 gegenüber der Außenwelt mit diesem Namenszusatz aufgetreten. So habe er 1990 beim Einwohnermeldeamt seiner Heimatstadt einen Personalausweis beantragt und dabei den Doktorgrad als Namenszusatz angegeben.

Nach der Geburt seiner Tochter im Jahr 1994 legte der Angeklagte beim Standes-/Einwohnermeldeamt seiner Heimatstadt ein Schriftstück vor, das seine Urkunde der Schweizerischen Universität Zürich über die Verleihung eines Grade eines „Doktor Ingenieurs in Agrarwissenschaften (Dr. Ing. Agr.)“ an ihn zum Inhalt habe. Er erreichte so die Eintragung des Doktorgrades in das Geburtenregister und in die Geburtsurkunde seiner Tochter. Laut Anklagebehörde wusste der Mann, dass er keinen akademischen Grad in der Schweiz erworben hatte.

2007 meldete der Angeklagte beim Amtsgericht Straubing eine GmbH zur Eintragung in das Handelsregister an, wobei sein Namen mit dem Doktorgradzusatz angegeben war. Das Schreiben unterzeichnete er auch noch mit dem Doktorzusatz. Zwei Jahre später meldete er eine weitere Eintragung in das Handelsregister an. Diese lautete auch noch „Dr. ….“ 2010 folgte die nächste Eintragung ins Handelsregister. Auch hier verwendete er den Dr.-Titel.

Ein Gesellschaftervertrag folgte 2011 in München. „Er wusste und billigte im Eingang der Notarsurkunde als Dr. … bezeichnet zu werden“, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Doch damit immer noch nicht genug: Im Dezember 2011 meldete der Landwirt beim Amtsgericht Straubing eine weitere GmbH an. Auch hier gab er für sich einen Doktor-Titel an. Das Schreiben unterzeichnete er auch noch in einem Münchner Notariat.

Im August 2013 meldete der Angeklagte beim Amtsgereicht Straubing die „Dr. … GmbH“ an. Dabei nannte er ein weiteres Mal seinen Doktorgradzusatz.