Erst am 9. Oktober: Prozessbeginn wegen Wahlmanipulation in Geiselhöring
(jh) Im Strafverfahren wegen Verdachts der Wahlmanipulation in Geiselhöring hat am Montag das Landgericht Regensburg die Termine für die Durchführung der Hauptverhandlung bekanntgegeben. Vom 9. Oktober bis 23. November sollen 21 Verhandlungstage stattfinden. Zur Vernehmung werden vorerst 44 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Bei zusätzlichem Aufklärungsbedarf besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden.
Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 21. November ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.
Ursprünglich hätte der Prozess bereits am 29. Januar beginnen sollen. Der Vorsitzende der 5. Strafkammer hatte aber zehn Tage vorher den Termin abgesetzt. In der Verfügung des Vorsitzenden der 5. Strafkammer hieß es in der Begründung, dass zwei Wochen vor Prozessbeginn dem Gericht von Seiten der Staatsanwaltschaft mehrere Ordner mit Beweismitteln übersandt worden seien, die den Verteidigern der Angeklagten bisher nicht zugänglich gemacht wurden. Die Verteidiger hatten daraufhin die Aussetzung der Hauptverhandlung zur angemessenen Vorbereitung der Verteidigung beantragt.