Prozess um die Wahlfälschung in Geiselhöring hat begonnen – Teil 1
(jh) Vor der 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg begann am Dienstag der Prozess um die Wahlfälschung in Geiselhöring. Auf der Anklagebank sitzt ein 56-jähriger Landwirt aus Geiselhöring sowie drei Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, zur Kommunalwahl 2014 die Briefwahlstimmzettel von über rumänischen Erntehelfer manipuliert zu haben, um so das Ergebnis seiner Ehefrau sowie ausgewählter weiterer CSU-Kandidaten einschließlich des Bürgermeisterkandidaten zu verbessern. Die drei Mitangeklagten sollen ihm dabei geholfen haben.
40 Minuten dauerte es, bis die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift fertig vorgelesen hatte. Detailliert wurden die Stimmanteile der einzelnen CSU-Kandidaten für die Stadtratswahl dargestellt, insbesondere auch die Ergebnisse in den Briefwahlbezirken. Dem Resultat zufolge waren unter den Stadträten ein Cousin des Angeklagten, der Besitzer eines Gartenbaubetriebes, der ebenfalls EU-Ausländer als Saisonarbeiter einsetzte und in enger wirtschaftlicher Beziehung zu den landwirtschaftlichen Betrieben des Angeklagten steht, eine Angestellte und der damalige feste Freund der Tochter des Angeklagten.
Bereits vor dem 6. Dezember 2013 soll laut Anklageschrift der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, das Stimmergebnis dadurch zu verbessern, dass er Briefwahlunterlagen für 427 in seinen Betrieben tätigen rumänischen Erntehelfer anfordern und in seinen Besitz bringen würde, um anschließend die Stimmzettel in seinem Sinne auszufüllen oder ausfüllen zu lassen, bevor sie dem Wahlamt zugeführt werden. Hierbei sollten ihm die anderen Angeklagten behilflich sein. Diese hätten sich in Kenntnis des gesamten Tatplanes dazu bereit erklärt, zumal ihnen dafür ein Entgelt versprochen worden sei und sie sich die weitere Sicherung ihres Arbeitsplatzes erhofft hätten.
Wie die Staatsanwaltschaft dazu anführte, soll in der Folgezeit der Hauptangeklagte stets alle zur Verwirklichung des Tatplanes notwendigen Handlungen geleitet, überwacht und koordiniert haben. Dazu seien unter anderem 92 Personen, die außerhalb Geiselhörings untergebracht waren, beim Einwohnermeldeamt der Stadt angemeldet worden. Bei den Neuanmeldungen soll es sich um Scheinwohnsitze gehandelt haben. Aufgrund der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarten, die der Hauptangeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in seinen Besitz gebracht haben soll, habe er in der Folgezeit für 427 Personen die Briefwahlunterlagen über den Onlinedienst der Stadt beantragt. Dies soll er in den allermeisten Fällen nicht selbst getan haben, sondern dies soll auf seine Weisung hin durch die Mitangeklagten erledigt worden sein.
Anschließend sollten für mindestens 350 Personen die Wahlzettel entsprechend den Vorgaben des Hauptangeklagten ausgefüllt worden sein – teils von den Mitangeklagten, teils von den nicht berechtigten Briefwählern selber. Die Briefwähler sollen dabei aber nur als Schreibhilfen gehandelt haben ohne ihren eigenen Wählerwillen zum Ausdruck zu bringen. Einige Briefwahlunterlagen sollen auch nach Rumänien gebracht worden sein, um sie dort ausfüllen zu lassen. Der Hauptangeklagte soll dazu auch ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt haben. Es galt jeweils ein Kreuz beim CSU-Bürgermeisterkandidaten und beim CSU-Landratskandidaten zu setzen sowie jeweils die Zahl „3“ bei bestimmten Bewerbern auf der Stadtrats- sowie Kreistagsliste zu schreiben.
In mindestens 100 Fällen sollen der Hauptangeklagte und die weiteren Angeklagten die Unterschrift der Briefwähler nachgeahmt und mit einem Kreuzchen an Eides Statt versichert haben, dass die Briefwähler selbst die Stimmzettel ausgefüllt hätten. Insgesamt wurden 423 Wahlbriefe der Erntehelfer abgegeben.
In der Anklageschrift wird noch auf einen Missbrauchs eines Titels eingegangen (siehe hier!)
Fortsetzung folgt!