Wollte Handwerker am Toilettenweiher jemand töten? Straubinger seit Montag auf der Anklagebank
(jh) Warum fuhr im August vergangenen Jahres der Fahrer eines Kleintransporters am Ufer des sogenannten „Toilettenweihers“ bei Parkstetten auf einen Passanten zu? Wollte er ihn töten? Seit Montag sitzt Robert K. (Name geändert) aus Straubing wegen versuchten Totschlags auf der Anklagebank der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-jährigen Handwerker unter anderem vor, „unmittelbar dazu angesetzt zu haben, einen Menschen zu töten“.
Es war der 11. August. Robert K. war laut Staatsanwaltschaft betrunken und deshalb fahruntüchtig. Dennoch habe er sich hinter das Lenkrad seines Kleintransporters gesetzt und sei gegen 10 Uhr zum öffentlichen Parkplatz des „Toilettenweihers“ im Ortsteil Friedenhain, Gemeinde Parkstetten, gefahren. Dort habe Ludwig S. (Name geändert) seinen Kleintransporter geparkt und sei in einer Unterhaltung mit zwei anderen Personen gewesen. Als der Angeklagte Ludwig S. vor der Motorhaube seines Transporters sah, habe er sein Fahrzeug beschleunigt und soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit etwa 50 bis 64 Stundenkilometer absichtlich gegen die Front des geparkten Sprinters gesteuert haben.
Dabei habe Robert K. erkannt oder zumindest billig in Kauf genommen, dass Ludwig S. von seinem Fahrzeug erfasst und getötet werde. Nur einem glücklichen Zufall sei es zu verdanken gewesen, dass S. den drohenden Zusammenstoß noch rechtzeitig erkannt habe und zur Seite gesprungen sei.
Ludwig S. blieb unverletzt. Dennoch prallten beide Transporter frontal zusammen. Der Schaden war laut Staatsanwaltschaft „erheblich“. Eine beim Angeklagten entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration im Mittelwert von 1,88 Promille. Die Staatsanwaltschaft kommt zu der Ansicht: „Durch die Tat hat sich der Angeschuldigte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.“
Der Anklagevertreter beschuldigt daher den Straubinger, „unmittelbar dazu angesetzt zu haben, einen Menschen zu töten“. Außerdem soll er durch seine Aktion die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, Anlagen oder Fahrzeuge zerstört bzw. beschädigt und Leib und Leben eines Menschen gefährdet zu haben. Er habe zudem fahrlässig ein Fahrzeug geführt, wowohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke dazu nicht in der Lage gewesen sei.
Zu Beginn des Prozesses hatte zunächst der Verteidiger von Robert K., Rechtsanwalt Michael Haizmann eine Erklärung abgegeben. Anschließend berichtete der Angeklagte selbst, wie es zu dem Ereignis auf dem Parkplatz am Toilettenweiher gekommen sei. regio-aktuell24 wird noch ausführlich darüber berichten. Insgesamt hat das Landgericht vier Prozesstermine vorgesehen.