Psychischer Amoklauf nach vergeblichem Suizidversuch oder mehr?
(jh) Auf der Anklagebank der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg sitzt seit Montag der 50-jährige Handwerker Robert K. (Name geändert!) aus Straubing. Im wird vorgeworfen, im August vergangenen Jahres auf dem Parkplatz des „Toilettenweihers“ bei Parkstetten versucht zu haben, einen anderen Menschen zu töten. K.’s Verteidiger Michael Haizmann gab zu Beginn des Prozessauftaktes eine Erklärung seines Mandanten ab.
Haizmann begann damit: „Was am 11. August passierte, ist der traurige Höhepunkt eines psychischen Amoklaufes, der schon einige Tage vorher begann.“ Was die Staatsanwaltschaft seinem Mandaten vorwarf, sei richtig, wenngleich sich dieser nicht an alles erinnern könne. Er habe sich in suizidaler Absicht dem anderen Fahrzeug genähert, denn Robert K. sei „den Anforderungen des Alltags nicht mehr gewachsen gewesen“.
Der Angeklagte habe wohl noch „in der Arbeit funktioniert“, doch hätte er schon seit einiger Zeit an Schlafstörungen und Depressionen gelitten. Sein Ein-Mann-Betrieb sei ihm finanziell über den Kopf gewachsen. Zwei Tage vor der Tat habe anwaltschaftliche Zahlungsaufforderungen über ein paar Tausend Euro erhalten. Dies habe ihn so aus dem Gleichgewicht gebracht, dass Robert K. sein Leben beenden wollte. Er habe einen Abschiedsbrief, der an seine Frau gerichtet war, geschrieben, habe etwas Geld auf den Tisch gelegt und sei mit seinem Kleintransporter losgefahren.
Nachdem er sich einen Schlauch und ein Klebeband besorgt hatte, versuchte er Auspuffabgase ins Fahrzeuginnere zu leiten. Doch für einen Suizid reichte es nicht. In den nächsten Tagen versuchte er es an verschiedenen Örtlichkeiten erneut. Ergebnislos. Dann kaufte er sich Schnaps und Bier, um seinen Selbstmord endlich umsetzen zu können.
Warum er sich auf dem Parkplatz über drei aus Polen stammende Personen ärgerte, das wisse sein Mandant nicht mehr. Robert K. sei alles andere als ausländerfeindlich. Jahrelang habe er mit Ausländern unterschiedlichster Nationalitäten auf Baustellen zusammengearbeitet. Auf alle Fälle sei er mit Vollgas – wahrscheinlich im zweiten Gang – auf den Sprinter eines Polen zugefahren. Dass vor dem Wagen der Besitzer und daneben zwei Frauen gestanden haben, hätte er nicht realisiert. Sein Mandant habe sich voll auf das Fahrzeug fixiert.
„Es ist für mich unerklärlich, warum ich solche Erinnerungslücken habe“, sagte anschließend der Angeklagte selbst gegenüber dem Gericht. Unter Tränen erklärte er, dass er niemanden einen Schaden zufügen wollte. Er habe sich nur über sich selbst geärgert, weil er es nicht einmal geschafft hatte, sich selber umzubringen. Er sei enttäuscht gewesen, sein Geschäft nicht erfolgreich geführt zu haben. Die Mahnungen seien ihm über den Kopf gewachsen. Wörtlich sagte er: „Ich war mir selber nichts wert, konnte meine Familie nicht absichern und für sie sorgen. Habe mich geschämt.“ Innerhalb weniger Tage sei alles über ihn zusammengebrochen. Und er wiederholte: „Ich wollte niemanden schädigen, nur mich selber.“
Ob diese Einlassung des Angeklagten auch von den zu erwartenden Zeugen ebenfalls so gesehen wird, darüber werden wir noch berichten.