Familienvater begründet Kinderporno-Videos auf dem Rechner mit „Lebenskrise“
(jh) Tobias A. (Name geändert) hat selbst Kinder. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, auf seinen Speichermedien zahlreiche Bilder und Videos anzusammeln, die eindeutig sexualisierte Gewalt an Mädchen, überwiegend im Alter zwischen vier und zehn Jahren zeigte. Das Schöffengericht am Amtsgericht in Straubing verurteilte den 43-jährigen Straubinger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.
Der Angeklagte zeigte sich zerknirscht und begründete seine Taten mit einer persönlichen Lebenskrise während des Corona-Lockdowns im Winter 2020/21. „Alle Bereiche waren ein Brandherd“, sagte Tobias A.. Er sei damals nicht er selbst gewesen. Er habe sich nach der Hausdurchsuchung vor rund einem Jahr umgehend therapeutische Hilfe gesucht. Sein Verteidiger Hubertus Werner betonte, sein Mandant habe niemals im echten Leben sexuellen Kontakt zu Kindern gehabt, geschweige denn zu seinen eigenen Kindern. Er habe sich auch nicht in einschlägigen Chats bewegt. Der Angeklagte gab zu, bereits vor dieser Phase den „Tor-Browser“ zum Zugang ins Darknet installiert zu haben.
Nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt sah zahlreiche strafmildernde Aspekte. „Sie wissen selbst nicht, was Sie damals geritten hat“, sagte der Anklagevertreter. Tobias A. sei „kein klassischer Pädophiler.“ Er habe kooperiert und das Problem erkannt. Freilich habe es bei den Dateien nicht nur um ein paar Posing-Bilder, sondern um harte Porno-Videos gehandelt. Laut Anklage wurden 135 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt und einige weitere mit jungendpornografischen Darstellungen sichergestellt. Die Ermittler waren ihm aufgrund einer Meldung durch einen Cloud-Anbieter an die US-Behörden auf die Schliche gekommen, die die Daten bis zur IP-Adresse zurückverfolgen können.
Das Gericht folgte zwar beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wollte aber die Erklärung des Angeklagten für seine Taten nicht gelten lassen. Probleme durch den Lockdown hätten viele Familien gehabt. „Sie waren nicht Spielball des Schicksals“, sagte der Vorsitzende Richter Achim Kinsky, der Tobias A. eine regelrechte Gardinenpredigt hielt. „Sie haben erhebliche Schuld auf sich geladen.“ Es erfordere viel Arbeit seitens des Angeklagten, damit es zu keinem Rückfall komme. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Tobias A. wird der Bewährungshilfe unterstellt und erhielt die Auflage, eine Therapie zu beginnen, die etwaige Neigungen behandelt. Außerdem muss er 2.500 Euro an den Malteser Hilfsdienst bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, allerdings erklärte Tobias A. bereits, auf Rechtsmittel zu verzichten.