Aus dem Gerichtssaal

Bewährungsstrafe nach Sex-Chats mit zwölfjährigen Mädchen

(pw) Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte das Amtsgericht einen heute 40-jährigen Straubinger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zu einer echten Begegnung zwischen Täter und Opfer war es nicht gekommen – der Kontakt fand über Chat-Plattformen im Internet statt. Die beiden jungen Mädchen hätten ihn vor knapp zwei Jahren angeschrieben und sich als älter ausgegeben, behauptete Fabian M. (Name geändert).

Foto: Pixabay

„Ich war froh, dass sich mal wieder jemand für mich interessiert“, sagte der Angeklagte. Es habe „schnell gefunkt“ und er habe sich „in Wesen und Person verliebt“. Vor allem die zweite der beiden kontaktierte der damals 38-Jährige von da an vier Wochen lang praktisch ununterbrochen mit Sprach- und Videonachrichten eindeutigen sexuellen Inhalts, wie die Auswertung seines Handys ergab. Auch ein Treffen im echten Leben war wohl geplant, kam aber nicht mehr zustande, da vorher die Polizeibeamten zur Hausdurchsuchung vor der Tür standen.

Über seinen Verteidiger Julian Wunderlich räumte Fabian M. alle Vorwürfe ein und sagte zu, einer der beiden Geschädigten ein Schmerzensgeld von 2000 Euro zu zahlen. Die Anwältin des Mädchens schilderte als Nebenklagevertreterin, wie sehr ihre Mandantin noch immer unter den Vorfällen leide. Sie habe Ein- und Durchschlafstörungen, Angst davor, dass ihr Computer gehackt werde und müsse von den Eltern zur Schule gefahren werden. Infolge der Vorfälle habe sie vom Gymnasium auf die Realschule wechseln müssen.

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Das Amtsgericht verurteilte den bislang strafrechtlich unbescholtenen 40-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Daran geknüpft sind zahlreiche Auflagen. Fabian M., der noch immer bei seinen Eltern wohnt,  muss 60 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, sich einer Sexualtherapie unterziehen und er erhielt ein Kontaktverbot zu den beiden Mädchen, sowie grundsätzlich zu Kindern unter 14 Jahren. Zur Kontrolle muss er mindestens einmal im Monat sein Mobiltelefon dem Bewährungshelfer vorlegen. „Sie bewegen sich in einem sehr engen Korsett“, sagte Richterin Nelly Schreiber. Die Vorfälle seien in Quantität, Qualität und Intensität besonders schwerwiegend.