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1. Mai 2024
Aus dem Gerichtssaal

Ohne Maske im Supermarkt – Der „abgewetzte Zettel“ war nicht genug

(pw) „Ich habe als Kind länger in einem Raum mit Schimmelbefall geschlafen“, sagte Timo F. (Name geändert) am Donnerstag vor dem Richtertisch im Amtsgericht Straubing. Vielleicht deswegen bekomme er Atemnot bis hin zu Panikattacken, wenn er auch nur kurze Zeit eine Maske trage. „Außerdem schwitze ich sehr stark“, sagte er.  Der 42-jährige Straubinger hatte sich im Juni 2020 deshalb ein ärztliches Attest besorgt, das ihn von der Pflicht befreite, einen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Bescheinigung bekam er bequem per E-Mail von einer Ärztin aus einer baden-württembergischen Stadt.

Allerdings genügte dieses Attest wohl nicht den geltenden Anforderungen des Jahres 2022. Als er im Februar bei einem Besuch in einem Straubinger Supermarkt kontrolliert wurde, kam anschließend die Polizei, die das Gesundheitszeugnis konfiszierte. Jetzt saß Timo F.  auf der Anklagebank des Straubinger Amtsgerichts. Der Vorwurf: „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Er hatte einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 15 Euro erhalten und legte dagegen Widerspruch ein.

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Der selbständig Beschäftigte war laut Anklage von einer Verkäuferin auf die fehlende Maske angesprochen worden. Damals bestand noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen, also auch in Supermärkten. Das Dokument, das er vorzeigte, genügte allerdings der Marktleitung nicht. Beanstandet wurde, dass es keine detaillierte Diagnose enthielt, warum der Inhaber keine Maske tragen könne, lediglich ganz allgemein „aus gesundheitlichen Gründen“. Dies entsprach nicht mehr geltenden Vorschriften. „Das habe ich nicht gewusst“, beteuerte Timo F.. Er sei vorher bereits öfter mit diesem Attest kontrolliert worden und habe nie Schwierigkeiten bekommen. Die Richterin wollte genau wissen, wie es zu der Begutachtung durch die Ärztin gekommen war. Er habe mehrmals mit ihr telefoniert und E-Mail-Kontakt gehabt und ihr so ausführlich seine Beschwerden geschildert, sagte der Angeklagte. Dann habe sie das Schreiben verfasst und elektronisch verschickt.

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Bereits zwei Wochen vor der Kontrolle durch die Verkäuferin war der maskenlose 42-Jährige im selben Supermarkt einem Amtsarzt aufgefallen, der dort privat beim Einkaufen war.  Er habe „herausfordernd gewirkt“, sagte der 51-jährige Mediziner als Zeuge vor Gericht, „deshalb bin ich besonders auf ihn aufmerksam geworden.“ Am Parkplatz habe er ihn dann zur Rede gestellt und sich als Amtsarzt ausgewiesen. „Er hat mir einen abgewetzten Zettel gezeigt“, erzählte der Zeuge, „der Mann hat mir aber nicht erlaubt, diesen selber in die Hand zu nehmen und genau zu lesen, ich habe mir aber den Namen der Ärztin und den Ort gemerkt.“ Zu Hause habe er im Internet recherchiert und sofort herausgefunden, dass es gegen die Medizinerin zahlreiche Verfahren wegen der Ausstellung falscher Maskenbefreiungen gegeben habe, so der Zeuge.

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Für das Verfahren in Straubing spielte diese Information jedoch keine Rolle, entscheidend war in diesem Fall die nicht ausreichende Begründung des Attests, das die Beschwerden von Timo F. nicht auflistete. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft einigte man sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 300 Euro an die Katholische Jugendfürsorge.