1.000 Euro als staatliche Fürsorgeleistung für Pflegebedürftige
Jeder Pflegebedürftige, der mit Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet ist und einen Pflegegrad 2 und höher hat, erhält pro Jahr 1.000 Euro als staatliche Fürsorgeleistung. Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen ermöglicht, sich etwas Gutes zu tun, das sie sich sonst in ihrem normalen Alltag nicht leisten könnten oder z. B. anderen, die sie in ihrer Alltagsgestaltung unterstützen, eine Anerkennung zukommen zu lassen.
Infos gibt es dazu von der Fachstelle Senioren der Stadt Straubing, Am Platzl 31, Tel. 09421/944-70469, E-Mail: rita.hilmer@straubing.de oder Tel. 09421/944-70468, E-Mail: jennifer.hagn@straubing.de