Weiterhin gesucht: Erhebungsbeauftragte für den Zensus
(ra) Martina Neumeier ist beim Landkreis Straubing-Bogen für die Durchführung des Zensus 2022 verantwortlich. Rund 180 Erhebungsbeauftragte braucht sie dafür. Aktuell läuft noch die Bewerbungsfrist. Diese neigt sich aber dem Ende entgegen und immer wieder treten dabei die gleichen Fragen der Interessierten auf, die Martina Neumeier nun beantwortet.
Was ist Zensus?
Im Jahr 2022 finden ab Mai stichprobenartige Haushaltsbefragungen der Bevölkerung statt. Der Landkreis Straubing-Bogen sucht zur Durchführung des Zensus Erhebungsbeauftragte. Interessierte Bürger*innen können sich ab sofort als Interviewer bewerben. Weitere Informationen zu Zensus unter www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/zensus-2022/ oder www.zensus2022.de
Was sind die Aufgaben?
Ehrenamtliche*r Erhebungsbeauftragte*r werden im Rahmen der stichprobenartigen Haushaltsbefragung eingesetzt. Dazu wird ihnen ein „heimatnaher“ Erhebungsbezirk mit zirka 160 auskunftspflichtigen Personen im Landkreis Straubing-Bogen zugeteilt. Damit sind Personen, nicht Adressen gemeint. Wohnt also beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern unter einer Anschrift, so sind dies vier Auskunftspflichtige. Sollten die Erhebungsbeauftragten weniger oder mehr Auskunftspflichtige befragen wollen, ist dies auf Wunsch auch möglich. Ihre Aufgabe ist es im Zeitraum vom 16. Mai bis 6. August 2022 vom Statistischen Landesamt ausgewählte Bürger*innen zu befragen und relevante Informationen in einem Fragebogen zu erfassen. Innerhalb dieses Zeitraums können sie sich die Zeit weitestgehend frei einteilen. Die Erhebungsbeauftragten erhalten hierzu im Frühjahr eine entsprechende Schulung.
Das Profil der Bewerber
Die zukünftigen Erhebungsbeauftragten sollen volljährig, zuverlässig, kommunikativ und freundlich sein. Eine gültige Fahrerlaubnis und eigenes Fahrzeug wäre von Vorteil, ist aber nicht verpflichtend. Sie sollten gerne selbstständig, eigenverantwortlich und strukturiert arbeiten wollen. Außerdem sollten nicht in einem sensiblen Bereich des Verwaltungsvollzugs einer Behörde, zum Beispiel Ordnungsamt, Jugendamt oder Einwohnermeldeamt, beschäftigt sein.
Was erhalten die Interviewer?
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Erhebungsbeauftragten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung von zirka 700 bis 800 Euro pro Erhebungsbezirk (plus anfallende Fahrtkosten und Auslagen wie Portokosten).