20. April 2025
Landkreis Straubing-BogenRegion

Vereinspauschale 2022: Frist für Sportvereine läuft

(ra) Letzter Termin 1. März 2022: An diesem Tag müssen alle Anträge und Übungsleiterlizenzen im Landratsamt Straubing-Bogen vollständig vorliegen. Die Förderung des Freistaats Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, aber mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März eingehen, können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden.

Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2022 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden. Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Straubing-Bogen bei Kristin Krannich, Tel.: 09421/973-307, im Internet unter www.landkreis-straubing-bogen.de oder per E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de.