Stufenweise Wiederaufnahme der erweiterten Zuständigkeit in Zulassungsstellen
(ra) Aufgrund der sich etwas entspannenden Situation und der damit verbundenen Wiederöffnung umliegender Behörden nimmt der Landkreis Landshut die erweiterte Zuständigkeit in der ersten Stufe für Autohäuser, Zulassungsdienste und dergleichen mit Sitz im Landkreis und Stadt Landshut ab dem 1. Februar wieder auf.
Anträge auf Zulassungen, die durch Autohäuser und Zulassungsdienste oder Ähnlichem, die ihren Sitz nicht im Landkreis oder der Stadt Landshut haben, werden auch weiterhin nicht bearbeitet und ausnahmslos abgewiesen. Besuchern, die ab Mittwoch, 27. Januar alle Stellen des Landratsamtes, also auch den Zulassungsstellen, aufsuchen wollen, müssen eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Qualitätsstandard) tragen.
Abgesehen von diesen Änderungen bleibt die Arbeitsweise der Zulassungsstellen des Landkreises – vorerst – wie folgt:
Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude):
Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.
Zulassungsstelle in Rottenburg:
Es sind wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich vorgesehen. Die Hinweise sind ausgeschildert.
Zulassungsstelle in Vilsbiburg:
Hier ist der Besuch nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0871 408-5895 bzw. -5896
Die Bevölkerung wird gebeten, verstärkt auf die Online-Services zur Kfz-Zulassung unter www.landkreis-landshut.de zurückzugreifen.