Landkreis Dingolfing-Landau

Strengere Corona-Regeln ab Dienstag im Landkreis Dingolfing-Landau

(ra) Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Dingolfing-Landau ist weiter auf einem hohen Niveau. Auch das Wochenende brachte keine Entspannung, es wurden am Samstag und Sonntag weitere 44 Fälle festgestellt. Heute liegt die Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 349,6. Inzwischen wurden über 900 Fälle der britischen Mutation festgestellt sowie ein Fall mit südafrikanischer Variante. Aus diesem Grund muss der Landkreis weitere restriktive Maßnahmen erlassen.

Folgende Maßnahmen gelten ab Dienstag, 0.00 Uhr zusätzlich zu den bereits geltenden Regeln:

  • Die nächtliche Ausganssperre wird auf 21 Uhr vorverlegt und dauert bis 5 Uhr.
  • Sämtliche Sportanlagen inklusive Bolzplätze werden geschlossen. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Berufssportler sowie Schulsport bleibt davon unberührt.
  • Öffentliche   Spielplätze werden geschlossen.
  • Für den Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Rehaeinrichtungen ist ein negativer PCR- oder Schnelltest nötig, der nicht älter als 48 Stunden alt ist. Alternativ ist ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest möglich. Für Besucher genannter Einrichtungen gilt die FFP2-Maskenpflicht.
  • Die Teilnehmerzahl bei Bestattungen auf dem Friedhof wird auf 25 Personen begrenzt.
  • Angebote zur Notbetreuung an Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen dürfen nur noch von Kindern wahrgenommen werden, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur (beispielsweise Pflege, Rettungsdienst oder Lebensmittelversorgung) tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder verhindert sind. Diese Regelung gilt erst ab Montag, 26. April.
  • Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
  • Die Allgemeinverfügung zu den neuen Regeln tritt mit Wirkung vom 20. April in Kraft und gilt zunächst bis 9. Mai. Sie ist in voller Länge auf der Homepage und im Amtsblatt des Landratsamtes zu finden.

Das Infektionsgeschehen findet weiter in der breiten Bevölkerung statt. Es gibt keine großen Herde oder Ausbrüche, das Ausbruchsgeschehen ist sehr diffus und schwer eingrenzbar.