Deprecated: preg_replace(): Passing null to parameter #3 ($subject) of type array|string is deprecated in /www/htdocs/w01ed49b/regio-aktuell24.de/html/wp-includes/kses.php on line 1745
>
1. Mai 2024
Aus dem Gerichtssaal

Prozess: Zahlreiche Kinder- und Jugendpornos bei Klinik-Patient entdeckt

(jh) Dass Patienten in der Forensischen Klinik des Bezirks in Straubing-Lerchenhaid in der Vergangenheit immer wieder an für sie verbotene Dinge kommen sind, ist nichts Neues. Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg wird seit Montag der Fall des 59-jährigen Sigi P. (Name geändert!) verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Energie-Elektroniker vor, eine Vielzahl von Videodateien und Bildern mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen und teilweise einem weiteren Patienten überlassen zu haben.

Werbung

Auf der Anklagebank sitzt ein Mann kurz vor dem Rentenalter. Seine längeren blonden Haare sind mit einem Haargummi zusammengefasst. Er blättert in einen Aktenordner, der nahezu voll mit Dokumenten ist. Neben ihm sitzt sein Verteidiger Dr. Adam Ahmed.

Der Rechtsanwalt aus München wurde in den vergangenen Jahre bekannt, weil er in mehreren spektakulären Prozessen als Verteidiger auftrat. Er verteidigte nicht nur den Mörder des Modemachers Rudolph Moshammer, sondern auch den Doppelmörder von Krailling, den Joggerinnen-Mörder von Kelheim und den Mörder der kleinen Vanessa aus Gersthofen.

Dr. Ahmed sagte vor Jahren gegenüber Journalisten, dass solche Verbrechen nicht in Worte zu fassen seien. Dennoch nimmt er sich dieser Fälle an. Im Fall des aus Kroatien stammenden 59-jährigen Sigi P., der an einer besonders schweren Pädophilie und einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet, vertritt er den Angeklagten als Wahlverteidiger.

Werbung

Dem Aktionismus des Anwalts zufolge, noch bevor der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl die Sitzung eröffnet, ist mit einer Veränderung im regulären Prozessverlauf zu rechnen. Und so kommt es auch: Dr. Ahmed beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit. Es würden persönliche Umstände seines Mandanten zur Sprache kommen können, die für die weitere Resozialisierung bedenklich sein könnten. Das Richtergremium unter dem Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl kam dem Antrag nur teilweise nach: Nur während der Einlassung des Angeklagten und während des Vortrags des bestellten Gutachters bleibt die Tür zum Zuhörerraum geschlossen.

Kommen wir zum Anlass des Prozesses: Den Ausführungen von Staatsanwalt Denis Biermann zufolge soll Sigi P. im November 2017 einem Mitbewohner des Bezirkskrankenhauses Straubing einen USB-Stick mit insgesamt 36 Videodateien kinderpronografischen Inhalts überlassen haben.

Werbung

Etwa zwei Wochen später wurde im Zimmer des Angeklagten ein USB-Stick entdeckt, der in einem TV-Receiver steckte. Auf dem Datenträger befanden sich zwei Videodateien mit kinderpornografischen Inhalts. Außerdem war er zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Minicomputers, der in ein Fernsehgerät verbaut war. Dieser enthielt mindestens je 300 Bilddateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalts.

Wie der Staatsanwalt in seiner Anklage bemerkte, sei bei sämtlichen Tatvorwürfen die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten wegen der bei ihm bestehenden besonders schweren Pädophilie und seiner kombinierten Persönlichkeitsstörung erheblich beeinträchtigt, aber nicht aufgehoben gewesen.

Der Anklagevertreter wirft Sigi P. vor, kinderpornografische Schriften verbreitet sowie kinder- und jugendpornografische Schriften, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, besessen zu haben.