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1. Mai 2024
Aus dem Gerichtssaal

Gay-Club im Landkreis Straubing-Bogen: Besucher in den Fängen eines Erpressers

(jh). Leopold M. (Name geändert!) wird wohl zwei Jahre hinter Gitter müssen. Der 56-Jährige aus dem nördlichen Bereich des Landkreises Straubing-Bogen hat nach Auffassung des Amtsgerichts Straubing einen 30-Jährigen über ein Jahr lang erpresst und dabei mindestens 24.000 Euro erbeutet. Außerdem soll er Energieversorger um über 10.000 Euro geprellt haben.

Leopollt M. ist bei Gericht kein Unbekannter. Im Zusammenhang mit seinem privaten Gay-Club befand er sich schon öfters auf der Anklagebank. Aber nicht nur deshalb: Innerhalb der vergangenen 30 Jahre kam es bei ihm zu mehr als 20 Einträgen im Bundeszentralregister – angefangen von Diebstählen, Beleidigungen, Urkundenfälschungen und Betrügereien bis hin zu exhibitionistische Handlungen und (versuchten) Erpressungen.

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Zwei Betrugsfälle und eine Erpressung musste das Amtsgericht unter der Richterin Martina Sattler am Donnerstag in einem Fortsetzungstermin behandeln. Dem Ergebnis zufolge hat der 56-jährige Angeklage zwei Energieversorger über eine Dritte Person betrogen und dabei die Unternehmen um über 1.000 Euro geschädigt. Interessanter dagegen der zweite Anklagepunkt: Eine Erpressung.

Die Vorgehensweise des Angeklagten diesbezüglich ist nicht neu: Der Mann aus dem nordöstlichen Bereich des Landkreises Straubing-Bogen, der bei Gericht bestätigte, seit über 20 Jahren einen privaten Gay-Club zu betreiben, saß schon öfters mit ähnlichen Verfahren auf der Anklagebank. Das Landratsamt Straubing-Bogen ist in diesem Fall offensichtlich unwirksam tätlich gewesen.

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Auch in diesem aktuellen strafrechtlichen Fall erpresste er wiederholt einen seiner Club-Besucher mit dessen sexuellen Neigungen. Selbst wenn sich der 30-jährige Mann – wir nennen ihn einfach Alwin D. – wohl aufgrund seiner Scharm in vielen Teilen „nicht erinnern konnte“ zahlte D. innerhalb von 13 Monaten mindestens 24.000 Euro an den Angeklagten – immer in bar.

Welche Rolle dabei eine „Kerstin“ spielte, die in diese Erpressungsangelegenheit eine Rolle gespielt haben soll, wurde weder ermittelt, noch aktiv ins Verfahren mit einbezogen. Ob es diese „Kerstin“ tatsächlich gibt, war auch nach Abschluss des Verfahrens sind erörtert worden. Teilweise hatte auch der 30-jährige Geschädigte nicht zur Aufklärung beigetragen. Er hatte seine SMS-Unterhaltung mit dieser „Kerstin“ gelöscht.

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Angefangen hatte alles gegen Ende 2019. Alwin D. hatte über das Internet von dem privaten Gay-Club im nördöstlichen Bereich des Landkreises Straubing-Bogen, welcher auch trotz mehrerer Strafverfahren agieren darf, erfahren. Sein erster Besuch war ihm aber „unangenehm“. Eine Frau namens Kerstin sollte ihm aber nach dem Hinweis von Leopold M. einen entsprechenden Ersatz bieten. SMS-Kontakte mit dieser „Kerstin“ blieben erfolglos. Ein Telefonat war nicht möglich. Stattdessen kam ins Spiel, dass plötzlich Alwin D. wegen Storkings und sogar Vergewaltigung bezichtigt wurde. Und Leopold M. wollte sich dafür einsetzen, dass der 30-Jährige geschützt werde:

Leopold M. wollte angeblich den Mann aus dem Nachbarlandkreis davor schützen, dass dieser keine Post von einem Anwalt, einer Inkassofirme etc. erhalte, weil dessen Briefkasten auch von dessen Mutter geleert werde und damit die sexuellen Vorlieben von Alwin D. bekannt werden würden. Von dieser Situation wusste offensichtlich M.. Und er nutzte diese Situation.

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Zur Findung eines Urteils gab es unter anderem eine Hausdurchsuchung beim Angeklagten. Auch wenn die Aussagen der Zeugin der Polizei laut Anklagevertreter „voreingenommen“ waren, so bewertete das Gericht die Informationen gegen den Angeklagten als zutreffen. Immerhin wurden die Geldübergaben durch die ungewöhnlichen Abhebungen vom Konto des 30-Jährigen ins Kalkül der Urteilsfindung herangezogen. Alwin D. hatte im Zeitraum von 13 Monaten mehr als mindestens 24.000 Euro bar von seinem Konto ausgehoben. Ein solcher Betrag ist mindestens der Übergabe an Leopold M. zuzurechnen.

Dass Leopold M. sich eigentlich einem Prozesstermin durch einen Besuch in der Notaufnahme des Klinikums Straubing entziehen wollte, ist sicherlich nicht so großartig relevant. Immerhin hat er sich schließlich und endlich nach einem richterlichen Vorführungsbeschluss selbständig per Polizeistreife auf den Weg zum Amtsgericht gemacht.

Das Urteil von zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung ist noch nicht rechtskräftig. Bleibt also abzuwarten, ob Leopold M. in seiner kriminellen Laufbahn ein weiteres Mal ins Gefängnis muss.