Aus dem GerichtssaalGeiselhöring

Geiselhöringer Wahlfälscher-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

(ra) Eine Woche nach dem Freispruch für den Spargel- und Beerenlandwirt Karl. B. aus Geiselhöring beim Landgericht Regensburg hat die Staatsanwalt Revision eingelegt – zumindest zur Fristwahrung. Diese lief am Donnerstag aus. Ob es tatsächlich zu einer Neuauflage des Prozesses um die mögliche Wahlmanipulation in Geiselhöring kommt, ist damit noch obligatorisch.

Die Staatsanwaltschaft macht den Gang zum Bundesgerichtshof davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung ausfällt. Die Staatsanwaltschaft hat nun noch einmal einen Monat Zeit, eventuelle Verfahrensmängel zu begründen. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft nach der Beweisaufnahme dafür plädiert, den Geiselhöringer Landwirt zu einer Geldstrafe zu verurteilen.