Nach Grapschereien im Bierzelt von Ehefrau verlassen
(pw) Fabian P. (Name geändert) ist die ganze Angelegenheit sichtbar peinlich. Der 40-Jährige sitzt mit gesenktem Blick auf der Anklagebank des Amtsgerichts und antwortet mit leiser Stimme auf Fragen. Er hatte einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung 80 Tagessätze zu je 60 Euro erhalten, also über eine Geldstrafe von insgesamt 4800 Euro. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt und es kam zur öffentlichen Hauptverhandlung.
Der Hintergrund: Der dreifache Familienvater aus einem Nachbarlandkreis wurde beschuldigt, auf dem Gäubodenvolksfest letzten Jahres eine junge Frau am Gesäß und an der Brust berührt zu haben. Tragische Folge für den Handwerker: Seine Frau habe wegen dieses Vorfalls von ihm getrennt, sagte er vor Gericht.
Alles geschah in einem Bierzelt kurz vor Schankschluss als der Alkoholpegel bereits entsprechend hoch war. Die Zeugin, eine 28-jährige Frau aus dem Landkreis Straubing-Bogen berichtet, sie sei nicht das einzige Ziel der Grapschereien gewesen. „Er hatte es nicht speziell auf mich abgesehen.“ Sie bestätigte auf Nachfrage des Gerichts auch, dass Fabian P. einen ziemlich betrunkenen Eindruck machte. Sie habe nur seine Hand zurückgeschlagen, aber ihn nicht anzeigen wollen. Die Polizei sei wohl gekommen, weil ein allgemeines Gerangel entstanden sei.
Wegen der gravierenden privaten Folgen und weil Fabian P. im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs freiwillig bereits 1000 Euro an die Geschädigte gezahlt hatte, regte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Als Fabian P. diesen Vorschlag hörte, verlor er die Fassung und ließ den Tränen freien Lauf. Mit Mühe konnte der Vorsitzende Richter Achim Kinsky ihm klar machen, dass das Verfahren damit ohnehin glimpflich für ihn ausgehen würde. „Normalerweise würden wir beim Vorwurf ‚sexuelle Belästigung‘ nicht einmal über eine Einstellung nachdenken“, betonte der Richter. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Fabian P. muss 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.