Aus dem Gerichtssaal

Fremdes Profilbild für WhatsApp-Gruppe verwendet

(pw) „Irgendwas stimmt mit deinem Handy nicht.“ Im Dezember 2020 rief eine Freundin bei Julia Z. (Name geändert) an, weil ihr Mann seltsame Einladungen zu WhatsApp-Gruppen bekommen hatte, vermeintlich von Julia Z., weil sie und ihre Töchter auf einem der Gruppenbilder zu sehen war. Schnell war der 37-jährigen Polizeibeamtin klar, wer aus ihrer Sicht dahintersteckte: Sigrid A. (Name geändert).

Die 34-jährige Frau, die im selben Ort im Landkreis Straubing-Bogen wohnt, hatte sie seit Jahren mit Nachstelllungen belästigt. Anhand der Telefonnummer bestätigte sich der Verdacht. Jetzt hatte der Vorfall ein gerichtliches Nachspiel. Die 34-jährige Sigrid A. hatte einen Strafbefehl erhalten, gegen den sie Widerspruch eingelegte. Es kam am Dienstag zur Hauptverhandlung, bei der sie wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheber-Gesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt wurde. Sigrid A. bestritt vor Gericht sämtliche Vorwürfe.

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Zu dem Fall gab es eine umfangreiche Vorgeschichte, die zwar nicht angeklagt war, aber aus Sicht der Staatsanwalt einen wichtigen Hintergrund darstellte. Julia Z. schilderte als Zeugin, dass sie von Sigrid A. seit 2005 verfolgt werde. Die beiden Frauen hatten sich beim Reiten im selben Stall kennengelernt. Es blieb offen, ob zumindest anfangs so etwas wie Freundschaft bestand. Jedenfalls wurde Sigrid A. der Polizeibeamtin sehr schnell lästig. „Sie hat mich verfolgt, egal, wo ich war“, sagte die 37-jährige, „sie wusste immer, wo ich war oder wo mein Auto stand.“ Die Stalkerin sei ihr sogar bei ihren berufsbedingten Umzügen nachgefahren, habe ihr dann per SMS seitenweise Berichte über ihre Beobachtungen geschickt. Später habe sich das Interesse auch auf ihre Kinder erstreckt. Sigrid A. sei ständig vor Schule und Kindergarten oder bei Festen präsent gewesen. Auch durch eine Gefährderansprache durch die Polizei ließ sie sich nicht völlig davon abhalten. Erst ein Urteil durch das Oberlandesgericht Nürnberg mit einem Annäherungs- und Kontaktverbot habe für relative Ruhe gesorgt. Bis Weihnachten 2020.

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Julia Z. erstattete damals sofort Anzeige. Die Polizei durchsuchte das Haus von Sigrid A. und beschlagnahmte ihre elektronischen Geräte. Obwohl die WhatsApp-Gruppen bereits gelöscht waren, konnte die Polizei noch rekonstruieren, dass die 34-Jährige Screenshots von Julia Z.s früheren Profilbildern gemacht und sie gespeichert hatte. Verteidiger Gerhard Ilg argumentierte, die Bilder seien ja ohnehin im Internet zugänglich gewesen. Er regte an, das Verfahren ohne Urteil, mit einer Einstellung zu beenden. Ein lapidares „Nein“ des Staatsanwaltes beendete aber sofort jegliche Diskussion darüber. „Da braucht es mal einen Stopp, sonst geht das immer weiter“, sagte der Anklagevertreter. Er plädierte für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro, also über dem Strafbefehl. Sigrid A. habe „ganz private Bilder“ verbreitet. Sie sei aus „unerfindlichen Gründen“ auf Julia Z. fixiert. Nach wie vor fertige sie tagebuchartige Aufzeichnungen über deren Leben an. „Irgendwann muss einmal Schluss ein“, sagte er und an die Angeklagte gewandt: „Sobald noch einmal etwas passiert, ist eine Haftstrafe fällig.“

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Verteidiger Gerhard Ilg beantragte hingegen Freispruch. Sigrid A. habe die Bilder versehentlich verschickt und sie seien eben vorher bereits öffentlich gewesen. Das Gericht war von der Schuld der Angeklagten in drei Fällen überzeugt. „Es hat nichts gefruchtet in letzter Zeit, deshalb ist jetzt ein Urteil vor dem Strafgericht notwendig“, sagte Richterin Martina Sattler. „Ich habe den Eindruck, dass Frau A. professionelle Hilfe braucht.“