Gesundheit

Aligner-Behandlung – Bei welchen kieferorthopädischen Indikationsgruppen?

(ra). Zahnkorrekturen können aus den unterschiedlichsten Gründen vorgenommen und mithilfe von Techniken wie dem Einsatz einer losen beziehungsweise festen Zahnspange oder einer unsichtbaren Zahnschiene durchgeführt werden. Gerade die Anwendung einer unsichtbaren Zahnschiene (einem Aligner) erscheint im ersten Moment komfortabel und unkompliziert.

Aber lässt sie sich wirklich in allen Fällen zur Anwendung bringen? Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) helfen bei der Einschätzung.

Zahnkorrekturen können aus den unterschiedlichsten Gründen vorgenommen werden – Foto Pixabay

Was hat es mit den kieferorthopädischen Indikationsgruppen auf sich?

Die KIG sollen die Einschätzung des Schweregrades bei Gebiss- sowie Kiefer-Fehlentwicklungen und ihre Kategorisierung vereinfachen und wurden 2003 offiziell eingeführt.

Bei ihnen differenziert man Kategorie-Stufen 1 bis 5 – also von leicht bis sehr schwer. Dementsprechend lassen sich Zahn-, Gebiss- und Kieferfehlstellungen finden, die nicht ohne sehr aufwendige kieferorthopädische Behandlung korrigiert werden können. Liegt allerdings eher das Bedürfnis nach einer mehr oder weniger ästhetischen Korrektur vor, besteht auch die Möglichkeit, diese per unsichtbarer Zahnschiene vornehmen zu lassen. Diese eignet sich darüber hinaus auch tendenziell für die Behandlung von leichteren bis mittelschweren Zahnfehlstellungen. Dennoch ist es wichtig, sich eine oder am besten sogar mehrere Expertenmeinungen einzuholen, um in Erfahrung zu bringen, ob sich eine Behandlung mit dem Aligner oder einem anderen System anbietet. So können auch gerade Zähne in München möglich gemacht werden.

Dies ist auch insofern wichtig zu wissen, als die Krankenkassen die Behandlungskosten in den allermeisten Fällen nur noch für Kinder bis zum Ende des 17. Lebensjahres und nur noch bei den KIG-Graden 3 bis 5 übernehmen. Die Grade 1 und 2 hingegen werden nicht mehr berücksichtigt; selbst dann nicht, wenn wie im Fall von 2 eine „medizinische Behandlungsnotwendigkeit“ gegeben ist.

Aligner
Eine unsichtbare Aligner – Foto: Pixabay

Für welche Schweregrade der kieferorthopädischen Indikationsgruppen kommen Zahnschienen infrage?

Diese Frage lässt sich nur individuell beantworten – denn wenn auch die Kinder-Uni gezeigt hat, dass es in puncto Gebiss viele Prinzipien gibt, ist die Kiefer- und Zahnstellung bei jedem Menschen immer noch etwas einzigartig. Mehrheitlich eignet sich die Aligner-Anwendung für die KIG-Grade 1 und 2, zuweilen auch für 3. Wie schon angesprochen, handelt es sich dabei um Therapien, die die Krankenkassen größtenteils als kosmetisch-ästhetische Behandlungen einordnen. Was aber nicht heißt, dass die Behandlung aus zahnmedizinischer Notwendigkeit per se nicht per Zahnschiene erfolgen kann. Außerdem lassen sich gerade stehende Zähne ohne Lücken besser pflegen und tragen somit dadurch ebenfalls zur Gesundheit bei.

Strahlende Zähne – Foto: Pixabay

Wie lassen sich die KIG im Einzelnen unterscheiden?

Schweregrad 1

Leichtere Fehlstellungen

  • distaler             Biss (bis zu 3 mm)
               
  • offener Biss (bis zu 1 mm)
               
  • tiefer Bisse (zwischen 1 und 3 mm)
               
  • Engstand (bis 1 mm)

Schweregrad 2

Aus medizinischen Erwägungen bereits zu korrigierende Fehlstellungen

  • distaler Biss (3 bis 6 mm)
               
  • offener Biss (1 bis 2 mm)
               
  • tiefer Biss (über 3 mm) plus Zahnfleischberührung
               
  • Engstand (1 bis 3 mm)
               
  • Platzmangel inklusive Platzbedarf bis 3 mm

Schweregrad 3

Ausgeprägte Fehlstellungen, die eine medizinische Behandlung eindeutig erfordern

  • distaler             Biss (mehr als 2 bis 4 mm)
               
  • offener Biss (2 bis 4 mm)
               
  • tiefer Biss (über 3 mm) plus Zahnfleischberührung
               
  • Engstand (1 bis 3 mm)
               
  • Platzmangel inklusive Platzbedarf (mehr als 3 mm)

Schweregrad 4

Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine medizinische Behandlung dringend erfordern

  • distaler             Biss (6 bis 9 mm)
               
  • mesialer Biss (zu 3 mm)
               
  • tiefer Biss (mehr als 3 mm) inklusive Zahnfleischverletzung
               
  • Bukkal- beziehungsweise Lingualokklusion: anerworbener offener Biss (mehr als 4 mm) mit Zahnfleischverletzungen
               
  • einseitiger Kreuzbiss
               
  • Engstand (mehr als 5 mm)
               
  • Platzmangel inklusive Platzbedarf (über 4 mm)
               
  • Zahndurchbruchsstörungen
               
  • Zahnunterzahl (durch Nichtanlage oder Verlust eines oder mehrerer Zähne)

Schweregrad 5

Extrem starke Zahnfehlstellungen, die zwingend und zeitnah zahnmedizinisch behandelt werden sollten

  • distaler             Biss (über 9 mm)
               
  • mesialer Biss (über 3 mm)
               
  • angeborener offener Biss mit deutlicher Abweichung der Zahnkanten voneinander             (über 4 mm)
               
  • Zahndurchbruchsstörungen inklusive Zahnverlagerung(en)
               
  • Entwicklungsstörungen im Kopfbereich (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)