Mögliche Corona-Lockerungen in Landshut: Was gilt ab Montag?
(ra) Mit der Ankündigung möglicher Corona-Lockerungen ab Montag, 8. März herrscht Unsicherheit, welche Regeln nun in der Region Landshut zum Tragen kommen könnten. Das Problem dabei ist, dass die verschiedenen Öffnungsschritte stets an die aktuelle 7-Tage-Inzidenz gekoppelt sind, die enormen Schwankungen unterliegt.
Der Stadtverwaltung und dem Landratsamt liegen bisher keine Durchführungsverordnung seitens der Bayerischen Staatsregierung vor, sodass die Planungen bislang lediglich anhand der bekannten Presseveröffentlichungen erfolgen können. Eine abschließende Beurteilung der Lage ist daher noch nicht möglich.
Die 7-Tage-Inzidenzen von Stadt und Landkreis werden nach den Berechnungen des Staatlichen Gesundheitsamts Landshut aufgrund zahlreicher gemeldeter Neuinfektionen morgen deutlich steigen. Im Landkreis wird für Samstag ein Wert von etwa 53 und damit bereits über der kritischen Marke von 50 prognostiziert. Die Stadt Landshut dagegen wird morgen der Prognose zufolge mit einer 7-Tage-Inzidenz von rund 46 noch knapp unter dem Grenzwert bleiben, ein weiterer Anstieg bis zum Montag auf über 50 ist jedoch wahrscheinlich. Deswegen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass in Stadt und Landkreis Öffnungen nur gemäß dem im Stufenplan für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 vorgesehenen Umfang in Kraft treten können.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt nach einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung Folgendes:
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
- Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
In jedem Fall können ab Montag, 8. März Buchhandlungen wieder öffnen, sofern sie entsprechende Hygienekonzepte aufweisen und sicherstellen, dass pro Kunde 10 Quadratmeter Verkaufsfläche entfallen (sofern die Verkaufsfläche kleiner als 800 Quadratmeter ist, ab 800 Quadratmetern gelten 20 Quadratmeter pro Kunde). Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.