Landshuter Krankenhäuser lockern einheitlich Besucherregelungen
(ra) Für die „Drei G’s“ – negativ getestete, vollständig geimpfte sowie genese Personen – sind ab Montag, 21. Juni wieder Besuche in den Landshuter Krankenhäusern möglich. Im Klinikum Landshut und in den LAKUMED Kliniken gilt: Pro Patient ein Besucher pro Tag für eine Stunde. Für das Kinderkrankenhaus gelten etwas andere Vorgaben, da die stationär und ambulant zu behandelnden Kinder stets von einem Elternteil begleitet werden. Diese Regelungen sind auf der Webseite des Kinderkrankenhauses einsehbar. Weiterhin gültig ist in allen Häusern die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 Metern.

Mit der neuen Besucherregelung schließen sich die Kliniken den Lockerungen des Freistaats in der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an. Damit können negativ getestete, vollständig geimpfte und genesene Personen einen Patienten einmal täglich für eine Stunde besuchen. „Angesichts der niedrigen Inzidenzzahlen möchten wir wieder Krankenhausbesuche ermöglichen – für die Patienten spielt der Besuch eines Angehörigen schließlich eine wichtige Rolle im Genesungsprozess“, sind sich die Verantwortlichen aus den Krankenhäuser einig.
Auch die Zahl der stationär behandelten Corona-Patienten ist seit gut zwei Wochen drastisch gesunken. „Diese Entwicklung erlaubt uns, Stück für Stück in die Normalität zurückzukehren“, berichten André Naumann, Interimsgeschäftsführer am Klinikum Landshut, Jakob Fuchs, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken, und Bernhard Brand, Geschäftsführer des Kinderkrankenhauses. Der Notbetrieb sei inzwischen aufgehoben und elektive Eingriffe sind wieder möglich.
Negativ getestet, vollständig geimpft und genesen – was bedeutet das?
Als negativ getestet gelten Besucher, wenn sie einen negativen Test vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Möglich sind ein PCR- oder Antigentest-Schnelltest. Möglich sind alle diese Tests in den bekannten Testzentren, Apotheken etc. An den Krankenhäusern selbst werden keine Testungen an Besuchern durchgeführt.
Vollständig geimpft bedeutet, dass der Besucher die letzte erforderliche Einzeldosis eines zugelassenen Impfstoffes mindestens 14 Tage zuvor erhalten hat. Vollständig Genesene weisen ihre abgelaufene Corona-Infektion mit einem PCR-Test nach, der Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Besucher zeigen ihren Nachweis plus Ausweisdokument am Haupteingang der Kliniken vor. Die Begleitung Sterbender ist wie bisher jederzeit möglich.
Was während des Besuches zu beachten ist
Das Klinikum betreffend füllen Besucher am Haupteingang ein Formular aus oder sie laden es auf der Klinikums-Homepage herunter und bringen es tagesaktuell ausgefüllt mit. Der Besuch kann im Klinikum Landshut im Zeitraum von 14 bis 17 Uhr stattfinden.
Für einen Besuch am Krankenhaus Landshut-Achdorf und am Krankenhaus Vilsbiburg können sich Besucher vorab auf der Webseite registrieren oder direkt vor Ort einen QR-Code zur Registrierung einscannen. In der Schlossklinik Rottenburg erfolgt die Registrierung vor Ort. Die Besuchszeiten in den LAKUMED Kliniken sind von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 18 Uhr.
Besucher müssen sich weiterhin konsequent an die Hygienevorschriften der jeweiligen Krankenhäuser halten, also das Tragen einer FFP2-Maske und das Abstandsgebot von 1,5 Metern, auch zum besuchten Patienten. Die Besucher werden gebeten, sich häufig die Hände zu desinfizieren, mindestens jedoch beim Betreten des Krankenhauses und des Patientenzimmers und auch bei Verlassen des Patientenzimmers. Ob der Patient vollständig geimpft oder genesen ist, spielt für den Besuch übrigens keine Rolle.
Wann ein Besuch nicht oder nur eingeschränkt möglich ist
Ein Besuch ist nicht möglich, wenn in einem bestimmten Zeitraum zuvor eine nachgewiesene Coronavirus-Erkrankung vorlag oder beim Besucher unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome auftraten. Dies umfasst Fieber, Husten, grippale Infekte sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen jeder Schwere. Auch Personen, die Kontakt zu einem Infizierten hatten, dürfen die Krankenhäuser als Besucher nicht betreten. Die genaue Regelung mit Zeitraum sind der jeweiligen Internetpräsenz zu entnehmen.
Im Klinikum sind Besuche eingeschränkt und nur nach Absprache mit der Klinik auf den Stationen 1i (Intensivstation) und 2a (Coronabetten) möglich. Nach Abstimmung mit den jeweiligen Stationen sind bei den LAKUMED Kliniken in besonderen Fällen Ausnahmen von den gültigen Besuchsregeln möglich, beispielsweise auf der Palliativstation.
Vollständige Besucherreglungen zum Nachlesen
Die vollständige Besucherregelung ist auch auf den jeweiligen Internetpräsenzen der Krankenhäuser einsehbar unter:
www.kinderkrankenhaus-landshut.de
www.lakumed.de
www.klinikum-landshut.de