(ra) Wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte haben Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Landshut und Straubing am Dienstag zahlreiche Wohnungen im westlichen Bereich Niederbayerns durchsucht. Betroffen waren Objekte in den Landkreisen Landshut, Dingolfing-Landau, Kelheim sowie im Landkreis Straubing-Bogen.

Nach Angaben der Polizei vollzogen Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei Landshut mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Landshut in den frühen Morgenstunden insgesamt acht richterliche Durchsuchungsbeschlüsse. Dabei stellten sie zahlreiche Laptops und PCs, Smartphones, weitere Speichermedien sowie eine Wildkamera sicher.

Die Tatverdächtigen sind Männer im Alter zwischen 16 und 59 Jahren. Sie sollen über entsprechende Internetseiten Inhalte mit kinderpornografischem Material erworben, besessen und verbreitet haben. Über Chatgruppen und Messenger-Dienste sollen mutmaßlich Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt weitergeleitet worden sein.

Im nördlichen Landkreis Straubing-Bogen durchsuchte die Kriminalpolizei Straubing mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Straubing und drei Datenträgerspürhunde ein weiteres Objekt. Einer der Hunde fand dort ein verstecktes Tablet. Zudem wurden zahlreiche USB-Sticks, Mobiltelefone, Laptops und Tablets sichergestellt.

Bei dem dortigen Tatverdächtigen handelt es sich um einen 51-Jährigen, der bereits mehrfach im Verdacht stand, kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben bzw. entsprechendes Material über entsprechende Chatgruppen auf frei zugänglichen Internetplattformen verschickt zu haben.

Die Ermittlungsbehörden betonen, dass die Tatverdächtigen in keinem Zusammenhang zueinander stehen. Die Verfahren werden unabhängig voneinander geführt.

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Anonymität im Netz schützt nicht vor Verfolgung

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaften machen mit der Aktion deutlich, dass sie eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um Personen zu identifizieren, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher wähnen. Gerade soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, würden immer wieder auch zum Austausch strafbarer Inhalte genutzt werden.

Der Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften sind schwerwiegende Beschwerden. Mit wenigen Klicks kann man in Chatgruppen geraten, in denen regelmäßig strafbare Inhalte geteilt werden.

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Was tun, wenn man eine solche Datei erhält?

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang konkrete Hinweise zum richtigen Verhalten:

• Erhaltene Inhalte nicht löschen, sondern umgehend zur Polizei gehen.
• In der Chatgruppe klar schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und diese nicht erhalten möchte – so ist die Ablehnung dokumentiert.
• Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen.

Verhaltensempfehlungen für den digitalen Alltag

Um sich und Kinder im Netz besser zu schützen, empfehlen die Ermittlungsbehörden unter anderem:

• Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen kritisch prüfen.
• Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren.
• Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern hinterfragen.

Basistipps für einen sicheren digitalen Familienalltag

  • Eigenes Benutzerkonto für Kinder einrichten.
  • Ein Virenschutzprogramm nutzen.
  • Die Firewall überprüfen.
  • Einen Router mit Kinderschutzfunktionen verwenden.
  • Eine Suchmaschine speziell für Kinder einsetzen.
  • Zeitbeschränkungen für die Internetnutzung festlegen.
  • Kinder frühzeitig für wirksamen Kontoschutz sensibilisieren.
  • Regelmäßig offen über Gefahren im Internet und Schutzmöglichkeiten sprechen