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1. Mai 2024
Aus dem Gerichtssaal

Die Hand am falschen Knie – Juristischer Nachgang zum Gäubodenvolksfest

(pw) „Vielleicht sind ja sechs Maß Bier und zwei Schnäpse doch zu viel“. Mit diesem mahnenden Satz des Vorsitzenden Richters Achim Kinsky endete ein Verfahren vor dem Amtsgericht wegen sexueller Belästigung mit der Einstellung ohne Geldauflage. Der Schauplatz: Ein Bierzelt auf dem Gäubodenvolksfest im letzten Sommer zu vorgerückter Stunde. Der Angeklagte, ein 32-jähriger Österreicher, hatte freilich vor Gericht nur noch ungefähre Erinnerungen an den feuchtfröhlichen Abend.  

Er habe sich mit seinem Tischnachbarn unterhalten, man habe sich zugeprostet, aber an das Berühren eines fremden Knies könne er sich beim besten Willen nicht erinnern. „Wenn das passiert wäre, hätte ich meine Hand sofort zurückgezogen.“ Er habe sich lediglich einmal am eigenen Knie gekratzt. Auf Nachfrage des Richters wusste Philipp A. (Name geändert) nicht einmal, ob jemals eine Dame neben ihm oder an seinem Tisch gesessen habe.

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Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, eine junge Frau aus dem Landkreis Straubing-Bogen unter dem Rock berührt und begrapscht zu haben, was dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung entsprochen hätte. Als Zeugin schilderte die 18-Jährige Laura S. (Name geändert) den Vorfall. Philipp A., den sie vor Gericht eindeutig wieder erkannte, habe sich gegenüber von ihr und ihrer Freundin an den Tisch gesetzt. Erst habe unter dem Tisch durchgegriffen und zunächst nur an ihrem Rock gezupft, dann ihr Knie angetippt. Er sei zwar dann wieder weg gegangen, aber kurz darauf zurückgekommen und habe weiter gemacht. „Dann sind wir einfach aufgestanden und zur Security gegangen“, sagte Laura S., sie habe jedoch nichts zu dem Gegenüber gesagt, um das Ganze zu beenden. Der Sicherheitsmann habe die Polizei gerufen.

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Entscheidend für das Gericht war allerdings, dass Laura S. den Vorgang unter dem Tisch mit dem Handy gefilmt hatte. Der Angeklagte war darauf nicht zu sehen, lediglich die männliche Hand, die sich vergriff. Die Aufzeichnung wirkte sich dennoch für den Angeklagten eher entlastend aus. „Was man da sieht, bewegt sich im Grenzbereich dessen, was überhaupt strafbar ist“, sagte der Vorsitzende Richter. Er regte deshalb eine Einstellung des Verfahrens an. Philipp A. räumte zwar ein, dass die Vorgänge auf dem Video nicht in Ordnung seien, beharrte aber weiter darauf, dass er auf keinen Fall der Grapscher gewesen sei. Er wolle jedoch die Sache erledigt haben und war mit der Einstellung einverstanden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sah das Gericht wegen der Geringfügigkeit sogar von einer Geldauflage ab. Mit entscheidend sei, dass die junge Frau offenbar keinerlei Folgen davongetragen habe, sagte der Richter.