„Betrunken, frustriert und schlecht gelaunt“ – Ex-Freundin in den Kopf gebissen
(pw) „Sie befinden sich auf einer Leiter, die abwärts geht“, sagte der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl zu Patrick K. (Name geändert). Der 20-jährige Straubinger war in letzter Zeit wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wenn er unter Alkoholeinfluss stand. Am Dienstag saß er wieder auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts. Wegen Körperverletzung wurde der junge Mann zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der Vorwurf: Patrick K. hatte, wie er zugab, seine Ex-Freundin bei einer Auseinandersetzung auf dem Theresienplatz erst fest am Oberschenkel gepackt, ihr dann Kopfnüsse verpasst und sie schließlich in den Kopf gebissen. Die junge Frau hatte darauf ihre Mutter verständigt und war mit ihre zusammen postwendend zur Polizei gegangen, um Patrick K. anzuzeigen.
Der Vorfall ereignete sich im September letzten Jahres. Das war nur drei Monate nach einem anderen Urteil des Amtsgerichts wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung. Der junge Mann war damals zu einem Dauerarrest von drei Wochen verurteilt worden. Nur fünf Wochen, nachdem er diesen abgesessen hatte, verletzte er seine Ex-Freundin. Sie trug Beulen und Bissspuren davon.
Auch in der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht wurde nicht vollständig klar, weshalb Patrick K. handgreiflich geworden war. „Es ist halt eskaliert“, brachte er hervor und es tue ihm „bis heute Leid“. Eine Erklärung für den Ausraster liegt vermutlich in seinem Alkoholkonsum. „Ich war betrunken, frustriert und schlecht gelaunt“, hatte er bei der Polizei kurz nach dem Streit mit seiner Ex-Freundin als Erklärung angegeben. Dass Patrick K. zumindest damals ein Alkoholproblem hatte, zeigte sich auch bei seinen zurückliegenden Taten, die zum Jugendarrest geführt hatten. Anfang letzten Jahres hatte er in der Arrestzelle der Polizeiinspektion und bei seiner vorherigen Festnahme regelrecht randaliert. Blutalkoholgehalt: 2,34 Promille. Mehrere Polizeibeamte wurden dabei beleidigt und verletzt. Auch einen Passanten auf dem Theresienplatz hatte er attackiert.
„Ihr Problem ist nicht das Trinken, sondern die Aggression“, sagte der Vorsitzende Richter zu Patrick K. Bereits beim Urteil im Juni war der 20-Jährige als Auflagen zu einer ambulanten Suchttherapie sowie zu einem Anti-Aggressionstraining verpflichtet worden. Die Termine habe er aber nur teilweise wahrgenommen, sagte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.
Mittlerweile habe sein Mandant seinen Alkoholkonsum stark reduziert, versicherte Patrick K.s Verteidiger Wolfgang Mader. Ohne Alkoholeinfluss sei er „ein ganz normaler Mensch.“ Vor allem habe aber der junge Mann eigener Initiative einen Ausbildungsplatz in seinem Traumberuf KfZ-Mechatroniker gefunden.
Der Vorsitzende Richter ließ keinen Zweifel daran, dass nur diese Tatsache sowie die sehr leichten Verletzungen der Ex-Freundin eine schärfere Strafe verhinderten. Patrick K. habe „schädliche Neigungen“, solle aber noch einmal eine Chance bekommen. Er redete ihm vor allem ins Gewissen, was seinen Alkoholkonsum betrifft. „Überlegen Sie sich, ob nicht eine vollständige Abstinenz sinnvoll wäre.“ Entscheidend für die Bewährung sei außerdem das Anti-Aggressionstraining. „Wenn Sie das wieder nicht antreten, wird die Haftstrafe vollstreckt.“ Patrick K. muss als weitere Auflage 500 Euro Entschädigung an seine Ex-Freundin bezahlen.