Anita Karl stellte in Bogen das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ vor
(ra) „Wenn sich in den kommenden zwei Wochen zehn Prozent der Wahlberechtigten in die Listen bei den Gemeinden eintragen, bekommt Bayern das modernste und wirksamste Artenschutzgesetz Deutschlands.“ Mit dieser positiven Perspektive startete Anita Karl, Kreisvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen und Mitglied des überparteilichen Trägerkreises, am Dienstag im Landgasthof Wurm in Bogen-Bärndorf ihre Präsentation des Volksbegehrens „Für Naturschönheit und Artenschutz – Rettet die Bienen!“.
Es sei nicht länger hinzunehmen, dass die Natur verarme: Von den 560 Bienenarten in Deutschland sei die Hälfte gefährdet. Auch die von den Imkern unterstützte Honigbiene leide unter der Vielzahl der ausgebrachten Pestizide und am Schwund der Blühwiesen. Besonders besorgniserregend sei der Rückgang der Schmetterlinge in Bayern. Ganz generell müsse man aufgrund von seriösen Studien davon ausgehen, dass bis zu 75 Prozent der Insekten-Biomasse in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen sei. „Das wirkt sich mittlerweile auch auf die Vogelwelt aus: Wenn es weniger Insekten gibt, wird es für die meisten Vögel auch schwierig, genug Futter für die Brut einzusammeln.“ Die Schwächung der Bienen und anderen Insekten habe aber auch ökonomische Folgen, weil die Befruchtungsleistung der Insekten für Landwirtschaft und Gartenbau unverzichtbar ist.
Als wesentliche Ziele des Volksbegehrens wurde der Ausbau des ökologischen Landbaus in Bayern auf 20 bis 30 Prozent der genutzten Flächen, der Schutz aller Uferrandstreifen, die Schaffung eines landesweiten Biotopverbundnetzes und die stärkere Betonung des Artenschutzes in allen Lehrplänen der bayerischen Schulen genannt. Angesichts der „dramatischen Schrumpfungsprozesse in der Insektenwelt“ müssten jetzt die anerkennenswerten freiwilligen Leistungen vieler Landwirte durch neue verbindliche Regeln ergänzt werden. „Ganz gleich ob Leistungen für den Artenschutz freiwillig oder aufgrund von Verpflichtungen erbracht werden – es muss immer eine angemessene finanzielle Anerkennung dieser Leistungen für die Landwirte geben“ forderte die Referentin.
Leider sei es dem Volksbegehren nicht erlaubt, diese Entschädigungsregeln in den Gesetzestext zu schreiben: „Nur der Landtag darf über staatliches Geld entscheiden“ führte Anita Karl zur Gesetzeslage aus. Es sei aber gute bayerische Art, den Ausgleich zu suchen und die Landwirte für erbrachte Leistungen fair zu entschädigen.
In der lebhaften Diskussion mit den Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung wurde betont, dass der oft behauptete Gegensatz von Landwirtschaft und Naturschutz aufgelöst werden muss: Wenn die Landwirtschaftspolitik zeitgerecht erneuert wird, können sich Landwirtschaft und Artenschutz sehr gut vertragen. In dieser Hinsicht seien uns die Nachbarländer Österreich und Schweiz mit etwa 20% Ökolandbau weit voraus, meinte Anita Karl.