(ra) Neue Frist für Autofahrer*innen: Auch Kartenführerscheine müssen jetzt verpflichtend umgetauscht werden. Betroffen sind Dokumente, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden – sie verlieren spätestens am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit. Das Landratsamt Landshut ruft dazu auf, den Umtausch frühzeitig zu beantragen.

Für viele ältere Dokumente ist die Frist bereits verstrichen: Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und später sind inzwischen ungültig, sofern sie nicht rechtzeitig umgetauscht wurden. Lediglich Personen, die vor 1953 geboren sind, können ihre Führerscheine noch bis 2033 nutzen.

Auch erste Kartenführerscheine sind bereits betroffen: Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 haben ihre Gültigkeit schon verloren. Nun folgt die nächste Umtauschphase für die Jahrgänge 2002 bis 2004.

Frühzeitig Antrag stellen

Die Führerscheinstelle warnt vor Engpässen: Wer den Antrag erst gegen Jahresende stellt, muss damit rechnen, dass die Bearbeitung nicht mehr rechtzeitig erfolgt. Die Antragsdauer liegt derzeit bei etwa zwei bis drei Monaten, hinzu kommen Lieferzeiten der Bundesdruckerei.

Der Pflichtumtausch kann inzwischen auch online beantragt werden. Benötigt werden ein unterschriebener Antrag, ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate) sowie Kopien von Personalausweis und Führerschein.

Hintergrund der Regelung
Grundlage ist ein Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2019, der den gestaffelten Umtausch alter Führerscheine vorsieht. Ziel ist ein einheitliches und fälschungssicheres Dokumentensystem innerhalb der EU.