Aus dem Gerichtssaal

Sexuelle Belästigung auf der Massageliege

(jh) Sexuelle Belästigung auf einer Massageliege – und dies gleich in drei Fällen. Das brachte dem Masseur Edgar K. (Name von der Redaktion geändert!) eine fünfmonatige Freiheitsstrafe ein. Vor dem Amtsgericht Straubing legte am Donnerstag der 39-Jährige zu Beginn des Prozesses gegen ihn ein Geständnis ab. Er ersparte damit den Opfern in den Zeugenstand treten zu müssen.

Edgar K.’s Fehltritte – besser Fehlgriffe – ereigneten sich im Sommer und Herbst 2016 in einem Wellnesshotel im Landkreis Straubing-Bogen. In allen drei Fällen hatten die Hotelgäste Massagen gebucht. Im Juni fasste er seiner Kundin unter den Slip. Im November strich er zuerst bei einer Frau außerhalb des Slip über ihren Genitalbereich. Bei der zweiten Frau versuchte er zunächst die Brüste zu massieren und berührte sie dann unter dem Slip im Intimbereich. Die Staatsanwaltschaft warf ihm sexuelle Belästigung und sexuellen Übergriff vor.

In einer ersten Erklärung, die der Angeklagte über seinen Verteidiger verlesen ließ, räumte er ein, dass es bei den Frauen zu Berührungen im Intimbereich gekommen sei. Ferner ließ er erklären, dass es ihm Leid täte und dass er bereit wäre, den Schaden wieder gut zu machen. Dann schlug K.’s Anwalt ein Rechtsgespräch vor, nach dessen Ende er ein vollumfängliches Geständnis ablegte. Damit ersparte er den Opfern, im Zeugenstand aussagen und ihr Erlebtes noch einmal schildern zu müssen.

Das besondere in diesem Prozess: Anfang November 2016 wurde zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung der entsprechende Paragraph im Strafrecht verschärft. Für die Tat im Sommer 2016 wäre das Strafmaß relativ gering ausgefallen. Deshalb wurde dieser Anklagepunkt eingestellt.

Der Staatsanwalt versicherte den Opfern, dass diese Tat als solches nicht unter den Tisch falle, sondern im Strafmaß berücksichtigt werde. In seinem Plädoyer fordert er schließlich eine fünfmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zu Gunsten des Angeklagten wurde ausgeführt, dass dessen Leumund mit Ausnahme der prozessrelevanten Ereignisse makellos sei. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten können grundsätzlich in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Da die Staatsanwaltschaft jedoch K.’s Vergehen keineswegs bagatellisieren wollte, beharrte der Anklagevertreter auf die Haftstrafe. Nachdem diese zur Bewährung ausgesetzt werden könne, forderte er eine Geldauflage von 1500 Euro, die in gleichen Teilen an die Opfer gezahlt werden sollte.

Auf die „sehr guten“ beruflichen Zeugnisse verwies der Verteidiger. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich am Schluss noch einmal bei den Opfern: „Ich wollte nie etwas Böses tun. Es tut mir Leid.“ Das Gericht folgte schließlich der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.