Aus dem Gerichtssaal

Urteil gesprochen: K.-H. H. muss für zehn Jahre ins Gefängnis

(jh) Im Fall der Tötung der 45-jährigen B. K. aus Oberzeitldorn (Gemeinde Kirchroth) hat am Freitag das Schwurgericht des Landgerichts Regensburg das Urteil verkündet: Der Angeklagte K.-H. H. (40) muss wegen Totschlags in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Gericht fand ihn für schuldig, seine Geliebte und Mutter seiner noch nicht geborenen Tochter getötet zu haben.

Eine äußerst umfangreiche Beweisaufnahme war vorausgegangen. Seit November hat das Gericht eine Vielzahl von Zeugen und Sachverständigen gehört. Dabei haben die Prozessbeteiligten viel über das Dreiecksverhältnis zwischen dem Ehepaar K. und dem Angeklagten erfahren. Schon vor der Beziehung zu K.-H. H. hatte B. K. immer wieder außereheliche Sexualkontakte. Akribisch wurde die Beziehung zwischen Opfer und Täter ermittelt. Dabei wurde deutlich, dass das Verhältnis dem einer Achterbahn glich. Das Gericht stellt aber auch klar heraus, dass B. K. durchgängig die dominante Rolle – sowohl gegenüber ihrem Ehemann, als auch ihrem Geliebten – eingenommen hatte. Innerhalb von zehn Monaten wurden mehr als 10.000 WhatsApp-Nachrichten verschickt, die weitgehend von ihr ausgegangen waren.

Da sie krankheitsbedingt auf normalem Weg keine Kinder bekommen konnte, verlangte sie vom Angeklagten, dass er sich für eine künstliche Befruchtung zur Verfügung stelle. In einer Klinik in Tschechien wurde dieser Wunsch in die Tat umgesetzt. Den steten Stimmungswandel führte der Angeklagte auf ihre Medikamenteneinnahme zurück. So sprach sie zunächst davon, keinen Unterhalt haben zu wollen, dann wenige Tage vor der schrecklichen Tat war sie aber zu ihm gefahren und hatte einen Unterhaltsvorschuss von 30.000 Euro gefordert.

Der Angeklagte (links) mit seinem Pflichtverteidiger Michael Haizmann. – Foto: Haas

Die Auswertung WhatsApp-Unterhaltung hatte auch ergeben, dass B. K. heute die Beziehung beendete und morgen wieder von sich aus aufleben ließ. Sie hatte per Gerichtsbeschluss ein Kontaktverbot erwirkt. Sie selbst aber nahm immer wieder Kontakt zum Angeklagten auf, verschickte auch Bilder. Gegenüber mehreren Zeugen hatte sie gesagt, dieses Kontaktverbot gelte nur für ihn, aber nicht für sie. Während dieser Zeit kam es häufig auch zu sexuellen Kontakten. 

K.-H. H. wollte sich die Vaterrolle nicht nehmen lassen. Aus einer früheren Beziehung war ein Sohn hervorgegangen, zu dem ihm der Kontakt verwehrt worden war. Diese Situation wollte er nicht noch einmal mitmachen. Warum er jedoch am 14. August 2016 das spätere Opfer aufsuchte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Dass er sie besuchen wollte, um sie zu fragen, ob sie mit ihm für einen Autokauf nach Regensburg mitkommen wollte, glaubte ihm das Gericht nicht. Es konnte ihm aber auch nicht eines der Merkmale für eine Verurteilung wegen Mordes beweisen..

Für die Tat selbst gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Der Angeklagte kann sich nicht mehr daran erinnern. Nach einem Streit kam es aber zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der ein nicht bekannter Gegenstand zu Einsatz kam. Damit seien dem Opfer bereits Verletzungen am Kopf und an den Extremitäten zugefügt worden. Mit einem mitgebrachten Dämmstoffmesser und mit einem Küchenmesse aus dem Haushalt von B. K. wurden dem Opfer mehrere Schnitt- und Stichverletzungen beigebracht. Während der Fötus aufgrund einer unterbrochenen Blutzufuhr kurz nach der Tat starb, erlag B. K. Stunden später im Klinikum ihren Verletzungen.

Den Spuren am Tatort und dem Sachverständigenaussagen zufolge muss K.-H. H. in einer hochgradigen affektiven Erregung gehandelt haben. Ob es aufgrund des Streites bzw. der Erkenntnis, dass er der Mutter seines Kindes vollends ausgeliefert sei, zu einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gekommen war, sei nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisbar gewesen. Eine Schuldunfähigkeit schloss das Gericht demzufolge aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat 15 Jahre Haft wegen Totschlag, der Vertreter des Nebenklärgers 15 Monate wegen Mordes gefordert. Ob jemand in Berufung oder Revision gehen wird, ist noch offen.