Flug annulliert – Geld zurück: Europäisches Reiserecht erklärt
(ra). Wenn Ihr Flug annulliert wird, fragen Sie sich vielleicht, welche Rechte Sie haben und wann Sie Ihr Geld zurückbekommen können. Das europäische Reiserecht dient dem Schutz von Fluggästen, die innerhalb der EU reisen, und legt bestimmte Entschädigungsbeträge fest, die Fluggesellschaften unter bestimmten Umständen zahlen müssen. In diesem Beitrag erklären wir, wann das europäische Reiserecht gilt und wie Sie bei einer Flugannullierung eine Entschädigung beantragen können.
Zudem werfen wir einen Blick auf die Arbeit von flugrecht.de, einem der größten Rechtsdienstleister, mit einer Spezialisierung auf Kunden, die gegen ihre Fluggesellschaft vorgehen.
Folgen eines Ausfalls
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises oder Sie können auf einen anderen Flug umgebucht werden. Bei einer Umbuchung muss die Fluggesellschaft Sie so nah wie möglich an der ursprünglichen Ankunftszeit an Ihr Ziel bringen. Wenn die Annullierung durch die Fluggesellschaft selbst verursacht wurde, schuldet sie in aller Regel auch die Entschädigung. Leider ist die Sachlage hier nicht immer ganz eindeutig. Wenn Sie zum Beispiel wegen eines Streiks der Fluglotsen oder schlechten Wetters nicht fliegen können, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn mein Flug annulliert wird?
Nicht für jeden Ausfall gibt es auch eine Entschädigung. Um im Falle einer Annullierung eine Entschädigung zu erhalten, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen durch die Reisenden erfüllt sein:
- Sie haben eine Reiseversicherung abgeschlossen, die den Ausfall abdeckt
- Die Versicherung der Fluggesellschaft zahlt im Falle einer Stornierung
- Sie müssen Ihre Reise spätestens 24 Stunden vor Abflug stornieren
- Die Fluggesellschaft muss die Annullierung schriftlich bestätigen
Treffen diese Fälle nicht ein, ist das jedoch noch nicht das Ende. Es gibt immer noch die Möglichkeit einer Entschädigung über die europäische Fluggastrechteverordnung. Für ihre Geltung sind folgende Voraussetzungen einschlägig:
- Der Flug muss von einem europäischen Flughafen starten oder landen
- Die Fluggesellschaft muss in der EU ansässig sein
- Sie müssen eine bestätigte Reservierung haben
- Sie müssen pünktlich einchecken
- Ihr Flug muss annulliert werden oder sich um mehr als drei Stunden verspäten
Was ist, wenn mir das Boarding verweigert wird?
Dies ist der Fall, wenn die Fluggesellschaft Sie nicht an Bord lässt, weil es Probleme bei der Abfertigung, am Gate oder mit den Dokumenten gegeben hat. Dennoch kann es sein, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht. Hier gibt es jedoch eine Vielzahl von individuellen Fällen. Verweigert die Luftlinie das Boarding eines Passagiers, der pünktlich erscheint und keine Gefahr für sich oder andere Passagiere darstellt, etwa wegen einer Überbuchung, ist das beispielsweise ein gerechtfertigter Grund für einen Schadensersatz. Eine individuelle Einschätzung erhalten Sie bei Onlineanbietern wie Flugrecht.de.
Wie hoch sind die Entschädigungssummen?
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, haben Sie in aller Regel Anspruch auf Betreuung und Unterstützung sowie auf eine Umbuchung oder die Erstattung des Flugpreises. Darüber hinaus gibt es eine ansehnliche pauschale Abfindung pro Person. Wenn Ihr Flug annulliert wird, erhalten Sie zwischen 250 Euro und 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer des Fluges ab. Falls Sie allerdings zwei Wochen oder mehr vor dem Abflug über die Annullierung informiert wurden, gibt es nichts.