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Die Vorzüge der Flottenversicherung

(ra). Rechtsschutz in Form einer Fuhrparkversicherung bzw. Flottenversicherung kann den Fuhrpark als Sachwert sowie den Fahrzeughalter/Unternehmer vor hohen Kosten bei einem Unfall schützen. Auch bei anderen Risiken, wie Diebstahl oder Transportschäden, kann eine entsprechende Flottenversicherung greifen. Insoweit hilft die Flottenversicherung Unternehmen beim Risikomanagement.

Für eine Firmenwagenflotte die entsprechende Versicherung – Foto: Pixabay

Im Falle eines Unfalls sind die Fahrer in der Regel auch über die betriebliche Flottenversicherung abgesichert. Auch dann, wenn sie den Unfall durch eigene Schuld herbeigeführt haben sollten.

Was umfasst eine Flottenversicherung im Wesentlichen?

Die Flottenversicherung ist ein Rahmenangebot, das kollektiv den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens versichert, auch wenn dieser unterschiedlichste Fahrzeuge umfassen sollte. Es wird also nicht jedes Fahrzeug einzeln und zu diversen Bedingungen versichert, sondern jedes Fahrzeug, das Bestandteil des Fuhrparks ist, fällt unter denselben Versicherungsschutz. Eine geringe Mindestanzahl von Fahrzeugen und Fahrern reicht für ein solches Angebot meist aus. Die Flottenversicherung umfasst dabei im Mindesten die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und kann modular erweitert werden. Eine Flottenversicherung lohnt sich insoweit oft schon für Unternehmen mit drei oder mehr Firmenwagen. Im Vergleich zu Einzelpolicen behandelt die Flottenversicherung den gesamten Fuhrpark als gedecktes Risiko, was gerade bei sehr unterschiedlichen Fahrzeugtypen von Vorteil sein kann.

Kann eine Flottenversicherung auch verpflichtend sein?

Foto: Pixabay

Ob eine Reihe von Einzelpolicen oder eine Flottenversicherung abgeschlossen werden bzw. wird, bleibt natürlich den meisten Unternehmen selbst überlassen, da das damit zusammenhängende Risikomanagement Teil der unternehmerischen Freizügigkeit ist. Einzelpolicen können bspw. sinnvoller sein, wenn ein bestimmter Fahrzeugtyp weit mehr und/oder anspruchsvoller genutzt wird und eine spezielle Versicherung rechtfertigt, während der Rest des Fuhrparks nur vergleichsweise peripher zum Einsatz kommt. Bestimmte Arten von Unternehmen, die naturgemäß große Fuhrparks unterhalten und diese rege nutzen, sind jedoch zum Abschluss einer Flottenversicherung verpflichtet. Dies umfasst:

  • Personenbeförderung.
  • Unternehmen mit vielen Handelsvertretern im Außendienst.
  • Speditions- und Logistikunternehmen.

Wie sieht der Leistungskatalog aus?

Neben dem Schutz des Fahrzeugs selbst durch eine teilweise oder vollständige Kaskoversicherung sind Fracht und Personal auch durch eine Flottenversicherung geschützt. Dazu gehört meist auch eine Diebstahlversicherung. Insoweit deckt die Flottenversicherung grundsätzlich die gleichen Ansprüche ab wie die private Kfz-Versicherung. Mit anderen Worten: hauptsächlich selbst verursachte Sach- und Personenschäden. Die Flottenversicherung bietet aber auch Zusatzleistungen, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Fuhrparks zugeschnitten sind und für bestimmte Unternehmen von besonderer Relevanz sein können.

Manche Flottenversicherungen zahlen oder bezuschussen zum Beispiel Fortbildungen für Fahrer, die helfen, Schäden vorzubeugen. Ob für vorsichtiges Fahren oder sicheres Beladen. Einige Anbieter bieten eine komplette Schadensabwicklung inklusive Übergabe an das Werkstattnetz, Abholung bei Bedarf und die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen. Erweiterte Leistungen können auch Dinge wie internationale Schutzbriefe, Entschädigung für entgangenen Umsatz aufgrund von Ausfallzeiten und laufende Löhne für betroffene Unfallopfer umfassen.

Solche und vergleichbare Zusatzleistungen gehören zum Katalog vieler Anbieter für Flottenversicherungen, da diese gewerblich spezialisiert sind (früher gab es auch Flottenversicherungen für Privathaushalte mit mehreren PKW).