19-Jährige rastet gegenüber Polizeibeamten aus – Und so urteilt das Gericht
(jh) Eine vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand und Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung – mehrere Straftragen innerhalb weniger Minuten. Begangen von einer 19-jährigen Frau. Am Dienstag erhielt sie dafür am Amtsgericht Straubing die Quittung. Und dabei hatte sie sogar noch Glück.
Steffi R. (Name geändert!) wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Sie muss innerhalb der nächsten sechs Monate 20 Sozialstunden ableisten, an einem Antiaggressionskurs teilnehmen, einen Aufsatz zum Thema „Aufgaben der Polizei“ schreiben und sie darf ein halbes Jahr keinen Alkohol konsumieren. Warum dieser Prozess und dieses Urteil – Was war geschehen?
Eine Polizeistreife wurde im März vergangenen Jahres wegen einer Ruhestörung zu einem Mehrfamilienhaus im Straubinger Zentrum gerufen. Zwei jungen Frauen waren dort in den frühen Morgenstunden in ihrer gemeinsamen Wohnung in Streit geraten. Eine von ihnen war Steffi R.. Während der Auseinandersetzung schlug sie auf ihre Mitbewohnerin derart heftig ein, dass sie durch einen Notarzt und Mitarbeitern des Rettungsdienstes versorgt werden musste.
Als einer der Polizeibeamten ein Kontaktverbot ins Gespräch brachte, rastete die alkoholisierte 19-Jährige aus, titulierte diesen mit „Hurensohn“ und „Fettarsch“ und zeigte ihn den ausgestreckten Mittelfinger. Mehrfach musste der Polizist die junge Frau wegschubsen. Immer wieder ging sie aber auf ihn los. Das berichteten die beiden Beamten unisono. Als kein Reden half wollte der Beschimpfte der jungen Frau die Handschellen anlegen. Daraufhin ließ sich die Angeklagte fallen und versuchte einen ihrer Arme zu verstecken. Der zweite Beamte musste eingreifen. Dabei trat die aggressive Frau gegen das Schienbein eines der Beamten. „Verletzt wurde ich dabei nicht“, gab der Betroffene vor Gericht ein. Selbst als Steffi R. mit dem Streifenwagen zur Inspektion gebracht wurde, trat sie mit ihren Füßen gegen die Sitze.
„Es war nicht richtig, wie ich mit Ihnen umgegangen bin“, entschuldigte sich Steffi R. bei den Beamten. Heute würde sie es nicht mehr tun. Sie schon ihr Handeln auf den Alkohol zurück. Doch ein Alkotest hat knapp 0,5 Promille ergeben. Ein Arzt hatte „keiner Ausfallentscheidungen“ festgestellt. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe beschrieb den Lebenslauf der Angeklagten und empfahl bei der Urteilsfindung das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft mit viel Bauchschmerzen für eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht plädierte, merkte Richterin Nelli Schneider an, dass die Angeklagte „noch nicht den Weg gefunden habe“. Nach Erwachsenenstrafrecht hätte Steffi R. die Menge an Straftaten nach den Worten der Vorsitzenden „eine gut sechsmonatige Freiheitsstrafe eingebracht“.