Zwei Tage Ausgangssperre – vorläufige Bilanz der niederbayerischen Polizei
(pol) Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gilt seit Mittwoch landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das bedeutet konkret, dass in diesem Zeitraum der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus besonders triftigen Gründen erlaubt ist. Das Polizeipräsidium Niederbayern zieht für die ersten beiden Tage der momentan geltenden Ausgangssperre eine vorläufige Bilanz.
Die niederbayerischen Polizeidienststellen führten im Zusammenhang mit der nächtlichen Ausgangssperre rund 590 Kontrollen durch. Hierbei wurden 69 Bußgeldverfahren gegen Personen eingeleitet, die sich nicht an die Regelung hielten. Die neue Infektionsschutzverordnung sieht bei einem Verstoß gegen die nächtlichen Ausgangssperre ein Mindestbußgeld von 500 Euro vor.
Das Polizeipräsidium Niederbayern appelliert erneut an die Bevölkerung, die derzeit geltenden Regelung zu befolgen. Die bisherigen Kontrollen werden weiterhin konsequent durchgeführt.