1. Mai 2025
Straubing

Zum „Tag des Wassers“: So ist Straubing mit seinem Trinkwasser aufgestellt

(ra) Der 22. März eines jeden Jahres wurde vor 26 Jahren in einer Resolution von den Vereinten Nationen zum „Tag des Wassers“ erklärt. Damit wollen die Vereinten Nationen das Bewusstsein der Menschen für die Ressource Nr. 1 – das Wasser – schärfen, denn Wasser ist die Basis aller Lebensformen. Die Stadtwerke Straubing berichten dazu über die Situation des Trinkwassers in der Gäubodenstadt.

Tag des Wassers

Die Stadt Straubing liegt in einer grundwasserreichen Gegend. Durch die sehr guten Reinigungs- und Adsorbtionseigenschaften der vorherrschenden Lößlehmböden wird das Niederschlagswasser bei der Grundwasserbildung auf natürlichem Wege gesäubert. 26 Flachbrunnen (13 bis 18 Meter tief) und drei Tiefbrunnen (40 bis 160 Meter Tiefe) betreiben die Stadtwerke um die Straubinger Bürger jederzeit ausreichend mit frischem Trinkwasser von ausgezeichneter Qualität versorgen zu können. Diesen Zustand gilt es dauerhaft sicherzustellen. Denn Grundwasser hat ein langes Gedächtnis wie sich bei der Nitratbelastung, die hauptsächlich durch die Landwirtschaft herbeigeführt wurde, gezeigt hat. Die Stadtwerke haben deshalb schon sehr frühzeitig gehandelt und Gegenmaßnahmen ergriffen.

Das Trinkwasser für Straubing kommt aus 26 Flach- und drei Tiefbrunnen.

Bereits in den 80er Jahren wurde das Tertiärwasservorkommen mit zwei Tiefbrunnen erschlossen. Seitdem wird dieses mit dem Wasser der Flachbrunnen als Mischwasser für die Trinkwasserversorgung verwendet.

Trinkwasserschutz beginnt bereits beim Grundwasserschutz. Das Wasserschutzgebiet wurde von ehemals 536 Hektar auf mittlerweile 1383 Hektar inklusive Kooperationsfläche mit der Landwirtschaft erweitert. Ein Wasserschutzgebiet ist ein spezielles gesetzliches Instrument, Grundwassernutzungen für die öffentliche Wasserversorgung zu schützen. Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten.

Die Landwirte verpflichten sich, die notwendigen Bewirtschaftungs- und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten, die allgemein für die Zone III/B2 eines Wasserschutzgebietes gelten. Dabei wird vor allem ein möglichst niedriger Reststickstoffgehalt im Boden angestrebt. Die Stadtwerke entschädigen die Bewirtschafter für den erhöhten Aufwand.

Natürliche Helfer: Gegen Blattläuse hilft eine Brennesselbrühe.

Diese Maßnahmen zeigen mittlerweile Wirkung. Die Nitratbelastung des Grundwassers im Zustromgebiet der Flachbrunnen ist seitdem von 45 mg/l um 15 mg/l auf mittlerweile ca. 30 mg/l gesunken und zählt damit nicht mehr zum stark belasteten Grundwasser. Langfristig ist es das Ziel der Stadtwerke, die Wasserversorgung wieder ausschließlich über die Flachbrunnen zu bewerkstelligen

Auch im privaten Bereich kann man viel dazu beitragen, unser wichtigstes Lebensmittel zu schützen. Wichtig ist, dass wir mit der Ressource Wasser nachhaltig und verantwortungsbewusst umgehen. Schließlich ist Wasser kein begrenzter Rohstoff wie Kohle oder Erdöl. Es ist eine „Kreislaufressource“ und kehrt im natürlichen Wasserkreislauf immer wieder zu uns zurück.

So belastet auch der private Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln und Dünger die Wasserressourcen. Bei ihrer übermäßigen Nutzung gelangen sie über den Boden ins Grundwasser Wenn wir diese Produkte im Garten meiden oder zumindest reduziert nutzen, leisten wir einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Gewässerschutz sondern auch zum Umweltschutz. Natürliche Helfer (z.B. Brennesselbrühe gegen Blattläuse) und überlegter Anbau von Mischkulturen vermeiden bzw. bekämpfen Schädlinge auf umweltgerechte Weise.

Bei Unkraut auf Spritzmittelverzichten. Stattdessen abflammen oder mit einem Fugenkratzer entfernen.

Zufahrten, Fußgängerwege und wenig frequentierte Parkplätze sollten am besten mit wasserdurchlässigen Belägen, wie z.B. Rasensteinen gestaltet werden. So kann das Regenwasser ungehindert versickern und den Grundwasserspeicher wieder auffüllen. Dabei reinigen die Bodenschichten das versickernde Wasser auf natürliche Weise.

Zum Reinigen dieser Flächen und zum Entfernen von Moos oder Unkraut sollte man auf chemische Mittel verzichten. Auch sogenannte Hausmittel, wie Salz oder Essig, sind keine gute Idee. Einige Gerichte haben diese in Zusammenhang mit Unkrautbekämpfung als Herbizide eingestuft und den Einsatz als Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz geahndet. Als gute Alternative bieten sich thermische Verfahren (Abflammen, Infrarottechnik) Fugenkratzer oder Drahtbesen an.

Speziell zu diesem Thema hat der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, Landesgruppe NRW alle wichtige Informationen kompakt und verbrauchernah im Internet zusammengefasst: www.wasser-und-pflanzenschutz.de.

Tipps zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser gibt es auch auf den Internetseiten der Stadtwerke (www.stadtwerke-straubing.de).