ZAW-SR: Erste Gebührenerhöhung nach 27 Jahren
(ra) Erstmals seit 1995 steigen im Verbandsgebiet des Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) die Abfallgebühren. Ganze 27 Jahre gab es keine Gebührenerhöhung mehr. In der Verbandsversammlung am Dienstag wurde die Erhöhung beschlossen. Von Seiten des ZAW-SR heißt es dazu: „Im Hinblick auf die allgemeine Teuerungsrate fällt die Anpassung mit 17,47 Prozent ziemlich moderat aus. Waren für eine 80 Liter Restmülltonne bisher 99,60 Euro im gesamten Jahr fällig, so sind es künftig 117 Euro jährlich.“
Demnach wird der durchschnittliche Vierpersonenhaushalt, der eine 80-Liter-Mülltonne nutzt, in Zukunft pro Jahr 17,40 Euro mehr an Abfallgebühren bezahlen. Monatlich entspricht das einem Plus von 1,45 Euro. Die Höhe der Abfallgebühr misst sich zwar am Volumen des Restmüllbehälters, doch gehen die darin enthaltenen Leistungen des ZAW-SR weit über Abholung und Entsorgung des Restmülls hinaus. So sind z. B. auch die Leerung von Bio- und Papiertonne, Sperrmüllentsorgung und eine sehr großzügige Wertstofferfassung darüber abgedeckt.
Im bayernweiten Gebührenvergleich schneidet der ZAW-SR gut ab. Ohnehin war in etlichen anderen bayerischen Kommunen wie München, Hof, Würzburg schon für 2022 eine Gebührenerhöhung angefallen. Gemäß dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz sind die Abfallgebühren für maximal vier Jahre im Voraus neu zu kalkulieren. Hierbei soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Eine Gebührenanpassung war unumgänglich. Die in der Berechnung ermittelten Werte beruhen angesichts der unbeständigen gesamtwirtschaftlichen Lage auf sehr vorsichtigen Schätzungen. Einer der vagen Faktoren klärte sich noch im Herbst.
Lange war unklar, ob Müllverbrennungsanlagen auch eine CO2-Abgabenpflicht auferlegt wird. Mit der kürzlich verabschiedeten politischen Entscheidung, ab 2024 auch die CO2-Emmisionen der Müllverbrennungsanlagen zu bepreisen, ergeben sich hier höhere Entsorgungskosten. Entsprechend der neuen Gebührenfestsetzung gilt ab 1. Januar eine aktualisierte Gebührensatzung. Auch die Abfallwirtschaftssatzung musste aufgrund abfallrechtlicher Neuerungen angepasst werden.
Neuer Gebührenbescheid per Post und Online Der ZAW-SR stellt allen Gebührenzahlern die ab 2023 gültigen Bescheide Anfang Januar postalisch zu. Auch über die Website des ZAW-SR sind sie dort Anfang des Jahres digital abrufbar. Dazu ist die Registrierung im neuen Kundenportal Voraussetzung.
Das Kundenportal bietet Grundstückseigentümern schon jetzt die Möglichkeit, die Behälterbestände wie auch die Kundendaten online zu verwalten. Das Programm, das seit Oktober frei geschaltet ist, wird bereits rege genutzt. 27 Prozent der Neuanmeldungen zur Abfallentsorgung gingen seither schon digital ein.