Winterreifen vermeiden Hakeleien mit der Kfz Versicherung
(ra) Trotz goldener Herbsttage naht der Winter und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer sollte daher jetzt der Bereifung gelten. Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als Sommerreifen.
Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicherungsschutz eine Rolle spielen: „Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch die Kfz-Versicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung“, informiert Christian Eder, Sprecher des Bezirks Passau im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen – wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen ‚grob fahrlässig’ war“, betont Christian Eder. Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins winterliche Hochgebirge fährt. Dann sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. „Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.“
Im Nachbarland Österreich herrschen dagegen klare Regeln zur Winterreifenpflicht. Im Gegensatz zu deutschen Bestimmungen gibt es in Österreich einen fest definierten Zeitraum. Zwischen dem 01. November und 15. April des Folgejahres gilt die so genannte „Winterausrüstungspflicht“. Der Unterschied zur Winterreifenpflicht liegt auch in Österreich im Detail: Wenn es dem genannten Zeitraum winterliche Bedingungen gibt, dann darf man das Auto nur entsprechend ausgestattet fahren. Das ist zwar keine generelle Winterreifenpflicht, denn theoretisch kann man auch mit Sommerreifen durch den Winter kommen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen wenn man sein Auto nur bei nicht winterlichen Bedingungen fährt.
Wer es also nicht auf eine bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen will, der wechselt jetzt von Sommer- auf Winter- oder Ganzjahresreifen. Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung. Auch diejenigen, die ganz schlau sein wollten und mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ vereinbarten, kommen gleichwohl nicht ungeschoren davon. Auch ihnen droht eine Kürzung der Versicherungsleistung.