Landkreis Straubing-BogenVereine

Vereinspauschale für 2022 jetzt beantragen

(ra) Auch für das Kalenderjahr 2022 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich wieder einige Änderungen. Diese und die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2022 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de) zum Nachlesen bzw. zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch direkt beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.

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Die Anträge für die Vereinspauschale 2022 sind spätestens zum 1. März 2022 vollständig ausgefüllt und vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original bzw. nebst der neu Überarbeiteten „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“, welche früher „Erklärung Lizenzinhaber“ hieß, dem Landratsamt vorzulegen.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage bitten wir um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache zur Abgabe der Anträge nicht möglich ist. Die vollständigen Antragsunterlagen können auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.

Auskunft hierzu erteilt Kristin Krannich, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-307, E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de.