22. April 2025
Landkreis Landshut

Vereinspauschale 2021: Nachträgliche Erleichterungen und Verdoppelung

(ra) Die Voraussetzungen für den Bezug der Vereinspauschale wurden nachträglich erleichtert: So können weitere Vereine von dieser Förderung profitieren. Anträge können nun bis 6. April gestellt werden. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.

Sport- und Schützenvereine, die folgende Voraussetzungen erfüllen, können nun auch die Vereinspauschale in Anspruch nehmen:

  • Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils zehn Prozent verzichtet, wenn der Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.
  • Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Istaufkommen des Jahrs 2019 herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn das Beitragsaufkommen durch vom Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder ‑freistellungen nicht erreicht wird.

Entgegen teils anderslautender Andeutungen hat inzwischen das Bayerische Innenministerium darauf hingewiesen, dass die „Bagatellgrenze“ weiter bestehen bleibt.

Sollten Vereine im Landkreis Landshut im Hinblick auf diese Erleichterungen nun doch die Fördervoraussetzungen erfüllen, können diese Vereine die Antragsunterlagen noch bis zum 6. April 2021 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Landshut, Sachgebiet 20, einreichen. Ansprechpartnerin ist Susanne Kölbl (susanne.koelbl@landkreis-landshut.de).