Urteil: Fahrer haftet trotz geglücktem Ausweichmanöver
(amp) Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Pkw aus und stürzt beim Wechsel zurück auf den ursprünglichen Weg, hat der Radfahrer Anspruch auf Schadensersatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor (Az. 16 U 57/18).
Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, hatte ein Radfahrer gegen eine Pkw-Fahrerin geklagt, nachdem er in Folge eines Ausweichmanövers gestürzt war. Beide hatten zeitgleich einen etwa zwei Meter breiten, befestigten Feldweg befahren. Der Radfahrer wich dabei dem entgegenkommenden Pkw auf den Seitenstreifen aus, der zum Augenblick des Unfalls matschig war. Zwar fuhren beide Fahrzeuge berührungslos aneinander vorbei. Beim Auffahren auf den befestigten Feldweg stürzte der Radfahrer jedoch und zog sich mehrere Verletzungen zu. Er forderte neben der Zahlung entstandener Heilbehandlungskosten und der Fahrradreparatur auch Schmerzensgeld.
Das Gericht legte den Unfall nun der Pkw-Fahrerin zu Lasten – auch wenn er berührungslos und die Kollisionsgefahr zum Zeitpunkt des Wiederauffahrens vorüber war. Es argumentiert, dass es genüge, dass vom Kraftfahrzeug bei seinem Betrieb Gefahr ausging. Auch das Wiederauffahren auf den Feldweg stelle noch einen Teil des Ausweichmanövers dar, das durch das Kfz ausgelöst worden ist.
Trotzdem muss die Pkw-Fahrerin nicht für alle Kosten voll aufkommen, da der Radfahrer ja auch hätte stoppen und das Auto vorbeifahren lassen können. Zudem wurde ihm die Hälfte der Schuld gegeben, da er beim Wechsel vom matschigen auf den befestigten Weg nicht sorgfältig genug gewesen sei.