ÖDP/PU-Kreistagsfraktion befürchtet: Bleibt der Wahlbetrug in Geiselhöring juristisch folgenlos?
(ra) Bedrückend ist für die ÖDP/PU-Kreistagsfraktion der weitere Stillstand bei der juristischen Aufarbeitung des Geiselhöringer Wahlbetrugs. Bei der Fraktionssitzung am Montag im Hotel Murrer in Aiterhofen beschlossen die Mitglieder, den Antrag der SPD-Fraktion zu unterstützen, wonach alle Geschädigten – Landkreis, Gemeinden und Parteien – gemeinsam zivilrechtlich ihre Forderungen einklagen sollten. Altweck-Glöbl befürchtet: „Eine Verjährung aufgrund des schleppend verlaufenden Verfahrens wäre wirklich fatal.“
Der Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hatte im März die Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl vom März 2014 bestimmt. Im Zeitraum vom 9. Oktober bis 23. November sollen 21 Verhandlungstage stattfinden. Zur Vernehmung werden vorerst 44 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. „Bei zusätzlichem Aufklärungsbedarf besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden“, hieß es dazu von seinem des Landgerichts. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 21. November ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.
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