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Neue Hotspot-Regelung greift für den Landkreis Landshut

(ra) Mit dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts und der Zustimmung des Bayerischen Landtages gelten ab morgen (Mittwoch) neue Corona-Regeln im Freistaat. Da im Landkreis Landshut bereits seit einiger Zeit die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen über 200 liegt (aktuell 229,5 laut Robert-Koch-Institut), greifen ab dem morgigen Mittwoch, 9. Dezember, 0.00 Uhr, die Regelungen für Corona-Hotspots.

So gelten – zusätzlich zu den allgemeinen Ausgangs- und Handlungsbeschränkungen – ab morgen folgende Maßgaben:

  • Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr; ausgenommen sind berufliche oder dienstliche Tätigkeiten, medizinische bzw. veterinärmedizinische Notfälle, die Begleitung und Hilfeleistung für Bedürftige und Minderjährige, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes sowie die Versorgung von Tieren
  • Distanzunterricht ab der 8. Klasse in allen Schularten und in den Berufsschulen – ausgenommen sind Abschlussklassen aller Schularten und Sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen informieren Schüler und Eltern über die konkrete Umsetzung.

Die Stadt Landshut liegt bislang noch unter dieser Grenze (196,2) und wird über die anstehenden Maßnahmen gesondert informieren.

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Mit dem 9. Dezember wird auch der Katastrophenfall festgestellt – so wird der Landkreis Landshut wieder seine Führungsgruppe Katastrophenschutz aktivieren – zunächst in etwas reduzierterem Umfang. Sollte es die aktuelle Lage aber erfordern, kann diese besondere Arbeitsgruppe schnell hochgefahren und ausgebaut werden.

Großer Fokus liegt im Landkreis Landshut weiterhin auf den Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen. Es sind etliche Schulen mit einzelnen Infektionen von Schülern oder Lehrpersonal betroffen. Bei den Reihentestungen werden hier vergleichsweise wenige weitere Infektionen aufgedeckt – ein Zeichen dafür, dass die ausgearbeiteten Hygienekonzepte ihren Zweck erfüllen. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Einrichtungen kann nicht jeder Einzelfall ausgeführt werden. Etwas mehr Infektionen werden im Kita-Bereich unter den Kindern als auch beim Betreuungspersonal aufgedeckt. Die Kinder zeigen in aller Regel aber milde Krankheitsverläufe. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Einrichtungen, Gruppen, Klassen und Schulen kann nicht jeder Fall öffentlich thematisiert werden. Die Eltern werden gleich von der Schule bzw. der Einrichtungsleitung bzw. dem Gesundheitsamt über die jeweiligen Quarantäne-Maßnahmen informiert.