Landkreis Landshut

Neue Gleichstellungsbeauftragte bespricht Ziele mit Landrat Dreier

(ra) Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich zum Ziel gesetzt, die „Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern“ zu fördern und eine „ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen“ und „Chancengleichheit“ zu sichern. Dazu gehört auch die Bestellung eines Gleichstellungsbeauftragten oder einer -beauftragten.

Gudrun Kolbeck-Schaefer besprach ihre mit Landrat Peter Dreier ihre Ziele als neue Gleichstellungsbeauftragte. – Foto: Landratsamt Landshut

Diese Funktion für das Landratsamt Landshut hat seit dem Sommer Gudrun Kolbeck-Schaefer inne, die diese Tätigkeit parallel zu ihren Aufgaben in der Koordinierenden Kinderschutzstelle („KoKi“) ausüben wird. Unterstützt wird die Sozialpädagogin von Christine Berleb, Sachgebietsleiterin für Soziales. Dabei sieht Kolbeck-Schaefer, auch wenn die umfangreichen gesetzlichen Grundlagen aus dem Jahr 2006 bislang lediglich auf die Gleichstellung von Mann und Frau abzielen, ihren Schwerpunkt in der Gleichstellung der Geschlechter – egal ob männlich, weiblich oder divers.

 „Schon heute weisen viele Frauen hervorragende Qualifikationen auf. Doch sie trauen sich oftmals nicht, sich auf offene Positionen zu bewerben, da an der Vereinbarkeit des Berufs mit ihren familiären Verpflichtungen zweifeln. Diese Vorbehalte müssen wir unbedingt abbauen“, erklärt Kolbeck-Schaefer.

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Landrat Peter Dreier begrüßt die Bemühungen der neuen Gleichstellungsbeauftragten, sich auch für eine ausgewogene Verteilung der Führungspositionen in der Behörde einzusetzen – unter der Berücksichtigung von fachlicher Eignung und Leistung. Dabei geht das Landratsamt bereits mit gutem Beispiel voran: Die Abteilungsleiter-Positionen sind zur Hälfte von Frauen und Männern besetzt. „Wir wollen aber weiter unseren Beitrag dazu leisten, in allen Bereichen Chancengleichheit zu schaffen – egal ob für Männer oder Frauen“, so Landrat Peter Dreier.