Neue Allgemeinverfügung für Maskenpflicht in der Straubinger Innenstadt
(ra) Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist heute in Kraft getreten. Diese neue Rechtsgrundlage ersetzt die bisherige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, alle Regelungen der neuen Verordnung gelten unabhängig von den vor Ort vorliegenden Inzidenzen. Am Montagmorgen lag die 7-Tage-Inzidenz in Straubing bei 104,6.
Aufgrund dieser neuen Rechtsgrundlage hat die Stadt Straubing eine neue Allgemeinverfügung für die erweiterte Maskenpflicht auf öffentlichen Freiflächen zu erlassen. Als Geltungsbereich für die erweiterte Maskenpflicht wird festgelegt: Ludwigs- und Theresienplatz, Steinergasse, Flurlgasse, Fraunhoferstraße, Simon-Höller-Straße, Seminargasse, Oberer-Thor-Platz, Steiner-Thor-Platz und Stetthaimerplatz. Die neue Regelung gilt ab 3.11.2020, 0.00 Uhr und zwar werktags von 7 bis 20 Uhr.
Die Stadt wies am Montagnachmittaga ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere auch auf dem Bahnhofsgelände und an allen Bushaltestellen Mund-Nasenschutz zu tragen ist. Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht.
Detaillierte Informationen zu allen Regelungen der ab heute geltenden BayIfSMV finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus sowie auf www.coronainfo-straubing.de.
Eine zweite Allgemeinverfügung betrifft die Informationspflicht von Berufs- und Studienpendlern, die regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in das Stadtgebiet Straubing einreisen. Beide Allgemeinverfügungen sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de sowie im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 55/2020 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht.