Maskenpflicht auf Abfall-Sammelstellen im Landkreis Landshut
(ra) Angesichts der hohen Corona-Inzidenzen im Landkreis Landshut gilt ab Montag, 29. November auf allen Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises wieder die Pflicht, eine Mund-Nasenschutz-Maske zu tragen. Sowohl in den Altstoff-Sammelstellen in den 35 Landkreis-Gemeinden als auch in der Reststoff-Deponie Spitzlberg (Markt Ergolding) und den beiden Bauschutt-Annahmestellen in Geisenhausen und in Inkofen (Stadt Rottenburg) muss mindestens eine medizinische Mund-Nasenschutz-Maske getragen werden.
Das Landratsamt Landshut weist zugleich darauf hin, dass die bekannten vorgeschriebenen Mindest-Abstände zwischen Personen einzuhalten sind. Die vom Freistaat angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Beschäftigten ebenso wie dem Schutz von Bürgerinnen und Bürgern.